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Artikel-Schlagworte: „Voraussetzungen“



Steuerlicher Abzug von Trainingskosten als außergewöhnliche Belastung

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Immer mehr Bürger haben arbeitsbedingt Verspannungen und andere Probleme mit ihrem Rücken. Oft nutzen sie die Möglichkeit, diesen z.B. mit einem Rückentraining im Fitnessstudio entgegen zu wirken. Manche Krankenkassen sind sogar bereit, einen Teil dieser Kosten zu erstatten. Unter bestimmten Umständen ist aber auch eine steuerliche Begünstigung möglich.
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Treuhandmodell – Keine Gewerbesteuerpflicht sog. Ein-Unternehmer-Personengesellschaften (BFH IV R 26/07)

Personengesellschaften, an denen nur ein Gesellschafter mitunternehmerschaftlich beteiligt ist (hier: sog. Treuhandmodell), unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
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Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung (BFH VII R 24/09)

Die Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)“ ist als Zusatz zur Berufsbezeichnung unzulässig.
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Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten (BFH X R 10/08)

1. Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen.

2. Der Gesetzgeber war nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Die Neuregelung (Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.) verletzt weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip; auch der Gleichheitssatz wird nicht verletzt. Ein Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.
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Die Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung nicht vergessen

Wer in den nächsten Tagen und Wochen seine Steuererklärung für das Jahr 2009 abschließt, der sollte die Handwerkerrechnungen nicht vergessen.
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Steuersenkungspläne – Mit der Wirtschaftskrise waren den Steuerplänen die Grundlage entzogen

Rostock (ots) – Nach der Wahl tun, was man vor der Wahl versprochen hat: So begründet die FDP ihr Beharren auf Steuersenkungen. Was so ehrenwert klingt, ist aber an eine Voraussetzung geknüpft.
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Keine Rückstellung für Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen (BFH I R 31/09)

Für eine Pensionsverpflichtung darf nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG 1997/2002 eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn die Pensionszusage Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Das ist bei Gewinntantiemen der Fall, welche nach Erteilung der Pensionszusage entstehen.
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Widerstreitende Steuerfestsetzung bei Gewinnfeststellungsbescheiden (BFH IV R 99/06)

1. Die auf § 174 Abs. 3 AO gestützte Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheides knüpft hinsichtlich der Erkennbarkeit der fehlerhaften Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts an die Person des Feststellungsbeteiligten an.

2. Der erstmalige Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides kann nach Ablauf der Festsetzungsfrist nicht auf § 35b Abs. 1 GewStG gestützt werden.
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Fortsetzung der Stundung trotz Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands einer Zuwendung (BFH II R 31/07)

1. Hat sich der Schenker eines mit einem Nießbrauch zu seinen Gunsten belasteten Gegenstands in der Schenkungsabrede für den Fall der Veräußerung den Nießbrauch am Erlös vorbehalten, endet die Stundung der Steuer nicht bereits mit der Veräußerung des Gegenstands, sondern in verfassungskonformer Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG a.F. erst mit dem Erlöschen des Nießbrauchs am Erlös.
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Voraussetzungen für steuerlich beachtliches Treuhandverhältnis (BFH I R 12/09)

Sind Aktien Gegenstand eines „Treuhandvertrags“, so sind auf sie entfallende Dividenden nur dann steuerlich dem „Treugeber“ zuzurechnen, wenn dieser sowohl nach den mit dem „Treuhänder“ getroffenen Absprachen als auch bei deren tatsächlichem Vollzug das Treuhandverhältnis in vollem Umfang beherrscht (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
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