Körperschaftsteuer


 


Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für Aktiengesellschaften und GmbH`s und anderen Personenvereinigungen.

Was wird besteuert ?
Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Zusätzlich sind hierbei aber besondere Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes heranzuziehen. Wie die Einkommensteuer gehört die Körperschaftsteuer zu den direkten Steuern und ist eine Personensteuer, die nicht vom Einkommen abgezogen werden kann.

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Wie hoch ist die Steuer ?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit dem Veranlagungszeitraum 2001 für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne einheitlich 25 Prozent. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 beträgt der einheitliche Steuersatz 15 Prozent. Auf die Ausschüttung wird grundsätzlich Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent erhoben. Dieser Steuersatz erhöht sich ab 2009 auf 25 Prozent.

Wer erhebt diese Steuer ?
Die Körperschaftsteuer wird von den Bundesländern erhoben.

Online Berechnung der Körperschaftsteuer

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Körperschaftssteuer



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“Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss.”
by Friedrich II. der Große

   


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