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Körperschaftsteuer



Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für Aktiengesellschaften und GmbH`s und anderen Personenvereinigungen.

Was wird besteuert ?
Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Zusätzlich sind hierbei aber besondere Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes heranzuziehen. Wie die Einkommensteuer gehört die Körperschaftsteuer zu den direkten Steuern und ist eine Personensteuer, die nicht vom Einkommen abgezogen werden kann.

Wie hoch ist die Steuer ?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit dem Veranlagungszeitraum 2001 für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne einheitlich 25 Prozent. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 beträgt der einheitliche Steuersatz 15 Prozent. Auf die Ausschüttung wird grundsätzlich Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent erhoben. Dieser Steuersatz erhöht sich ab 2009 auf 25 Prozent.

Wer erhebt diese Steuer ?
Die Körperschaftsteuer wird von den Bundesländern erhoben.

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