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Bekämpfung der Schwarzarbeit



Der Bundesrat möchte die Möglichkeiten optimieren, handwerks- und gewerberechtliche Verstöße zu ahnden. Hierzu hat er heute einen Gesetzentwurf beschlossen.


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Der Bundesrat schlägt vor, das Verbot unlauterer Werbung für handwerkliche Dienst- oder Werkleistungen wieder einzuführen und mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro zu belegen. Zudem möchte er die Befugnisse der für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständigen Behörden zum Betreten von Räumen, Prüfen von Unterlagen und zur Personenkontrolle im erforderlichen Umfang erweitern.

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch im Personenbeförderungsgewerbe, da dort ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung angenommen wird. Aus diesem Grund wollen die Länder auch die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in diesem Bereich verbessern.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.

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