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Archiv für Mai 2007

Bundestag verabschiedet Unternehmensteuerreform

Nachdem der Bundestag heute mit den Stimmen der Großen Koalition die Unternehmensteuerreform beschlossen hat, fordert der Bund der Steuerzahler, nun eine Reform der Einkommensteuer wieder ins Blickfeld zu nehmen. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke: „Die Unternehmensteuerreform wird bei den Kapitalgesellschaften zu Steuerentlastungen führen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die immerhin über 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland ausmachen, dürfen sich aber nicht zu den Gewinnern der Reform zählen. Diese Schieflage muss unter anderem auch durch eine Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer beseitigt werden.“
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Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein

Wer seine Steuererklärung für 2006 noch nicht abgegeben hat, muss sich beeilen, denn am 31. Mai endet die gesetzliche Frist. Die Steuerexperten von Buhl Data raten daher, das lange Wochenende zu nutzen, um die Steuer zu erledigen. Optimale Unterstützung dabei bietet der vielfache Testsieger WISO Sparbuch.
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Rürup-Rente: Beiträge wirken vom ersten Euro an steuermindernd

Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte können mit der Rürup-Rente deutlich einfacher fürs Alter vorsorgen und den Fiskus stärker finanziell beteiligen als bislang. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen. Grund ist eine Nachbesserung bei der Günstigerprüfung, die der Gesetzgeber zu Jahresbeginn verwirklicht hat. Seitdem wirken die Beiträge zur Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, in jedem Fall vom ersten Euro an steuermindernd.
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Unternehmensteuerreform: Koalition greift Vorschläge des Bundes der Steuerzahler auf

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben gestern Veränderungen bei der Unternehmensteuerreform verabredet. Die Finanzpolitiker der Großen Koalition haben dabei Forderungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) aufgegriffen.
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Vermietung: Grundsteuer wird bei Leerständen teilweise erlassen

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg eröffnet, Hauseigentümern unter vereinfachten Voraussetzungen die Grundsteuer teilweise zu erlassen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt diese Entscheidung: „Dieser Schritt war dringend notwendig, damit auch konjunkturbedingten Leerständen Rechnung getragen werden kann“, betont Jürgen Pinne, Präsident des DStV.
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