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Artikel-Schlagworte: „Voraussetzungen“



1 %-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen (BFH VI R 46/08)

Urteil vom 21.04.10 BFH VI R 46/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21. April 2010 VI R 46/08 entschieden, dass die 1 %-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken könne nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde.
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Erziehungszeit ist anrechenbar und macht Riestern möglich

Mütter oder Väter, die in der Erziehungszeit weniger Einkommen haben, müssen keine Nachteile bei der gesetzlichen Altersvorsorge befürchten. Kindererziehungszeiten werden dem Rentenkonto – wie eine Beschäftigung – als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben. Wie sich daraus auch Vorteile fürs Riestern ergeben, erklärt die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.
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Die Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie wurde im Jahre 2000 eingeführt und geht namentlich zurück auf den damaligen Bundesarbeits- und Sozialminister Walter Riester.
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Darlehenszinsen können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden (BFH VIII R 20/08)

Urteil vom 16.03.10 BFH VIII R 20/08
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16. März 2010 VIII R 20/08 den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht.
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Fällt die Künstlersozialabgabe immer an ?

Bundessozialgericht grenzt die Abgabepflicht ein
Wer Leistungen von Künstlern oder eines Publizisten in Anspruch nimmt oder solche Leistungen anbietet, der muss damit rechnen, zur Abgabe an die Künstlersozialkasse herangezogen zu werden. Grundlage ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), welches das Sozialversicherungsrecht für selbstständige Künstler und Publizisten im Rahmen der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von Künstlern regelt.
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Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn

„Zur Urlaubszeit können bis zu 156 Euro pro Kalenderjahr an einen Arbeitnehmer als Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt werden“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Die Erholungsbeihilfe kann dabei an den Arbeitnehmer in voller Höhe ausbezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die lohnsteuerliche Pauschalierung anwendet.
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Dienstwagenbesteuerung optimal nutzen

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Bei der Nutzung von Dienstwagen durch Arbeitnehmer wird sowohl für Privat- als auch Arbeitswegfahrten der so genannten geldwerte Vorteil als Lohnbestandteil ermittelt, welcher lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Wer dafür die Regeln kennt, kann bei geschicktem Ausnutzen der Wahlrechte dazu Steuern sparen.
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Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

Urteil vom 21.04.10 BFH VI R 66/04
Mit Urteil vom 21. April 2010 VI R 66/04 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen eines Arztes für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs, der mit bestimmten Stundenzahlen auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ angerechnet werden kann, zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, auch wenn der Lehrgang in nicht unerheblichem Umfang Gelegenheit zur Ausübung verbreiteter Sportarten zulässt.
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Geht während des Hausbaus der Bauträger pleite, kann der Bauherr seinen daraus entstandenen Verlust nicht von der Steuer absetzen

Urteil: Geht während des Hausbaus der Bauträger pleite, kann der Bauherr seinen daraus entstandenen Verlust nicht von der Steuer absetzen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Geht beim Eigenheimbau unerwartet der Bauträger pleite, so kann der Bauherr seine Verluste nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 2 K 1029/09).
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Bei schlechter Straßenreinigung die Gebühren mindern

Gericht legt enge Voraussetzungen fest
Wenn Kommunen Straßen ungenügend reinigen, können Anlieger die dafür erhobenen Straßenreinigungsgebühren nur unter engen Voraussetzungen mindern. Auf diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin (Az. 9 LA 205/08).
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