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Artikel-Schlagworte: „BFHE“



Leistungsort bei Bezug von sog. Katalogleistungen durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (BFH XI R 62/06)

Leistungsort bei Bezug von sog. Katalogleistungen i.S. des § 3a Abs. 4 UStG 1999 durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt
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Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund eines Kindergeldantrags BFH III R 67/07

Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund eines Kindergeldantrags des nach § 67 Satz 2 Alternative 2 EStG selbst antragsberechtigten Kindes
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Abgrenzung zwischen Umlaufvermögen und Anlagevermögen BFH III R 14/07

Erhöhte Investitionszulage für Trägerfilme und Druckplatten im Druckgewerbe
Die Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten ist eine Erstinvestition, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte des Druckgewerbes dient. Sie ist nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999 durch erhöhte Investitionszulage begünstigt.
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Versicherungsteuer als Verkehrsteuer BFH II R 44/07

Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers kein Versicherungsentgelt
Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, sind kein Versicherungsentgelt i.S. des § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG
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Korrektur eines Einheitswertbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist – dreistufiges Verfahren zur Festsetzung der Grundsteuer – BFH II R 14/08

Korrektur eines Einheitswertbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist
1. Ein Einheitswertbescheid kann gemäß Â§ 181 Abs. 5 AO nach Ablauf der Feststellungsfrist insoweit erlassen oder korrigiert werden, als die Festsetzungsfrist für die Grundsteuer noch nicht abgelaufen ist.
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BFH IX R 57/08 – Zur erstmaligen Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens – Zuflussprinzip bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

Zur erstmaligen Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens
Werden Anteile an einer im Jahr 2001 gegründeten unbeschränkt steuerpflichtigen GmbH im Jahr 2001 veräußert und fließen dem Anteilseigner hieraus gemäß Â§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbare Einnahmen im Jahr 2002 zu, so unterliegen diese dem Halbeinkünfteverfahren.
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BFH VII R 39/08 – Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers
1. Die wirksame Eröffnung eines innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahrens, mit dem verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden können, setzt eine Zulassung des Empfängers als Steuerlagerinhaber oder berechtigter Empfänger voraus.
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BFH I R 29/09 Anwendbarkeit des § 35b GewStG 1999 auf Organschaften

Anwendbarkeit des § 35b GewStG 1999 auf Organschaften
§ 35b GewStG 1999 ermöglicht in Organschaftsfällen auch bei einer Gewinnänderung auf der Ebene der Organgesellschaft eine Änderung des bestandskräftigen Gewerbesteuermessbescheides.

GewStG 1999 § 35b
KStG 1999 § 8b Abs. 7
Urteil vom 21. Oktober 2009 I R 29/09
Vorinstanz: FG Hamburg vom 24. Februar 2009 6 K 176/07 (EFG 2009, 1131)
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BFH III R 40/07 – Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert

Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers?

1. Der Geschäftswert ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht auf einzelnen Wirtschaftsgütern oder der Person des Unternehmers beruhen, sondern auf dem Betrieb eines lebenden Unternehmens. Eine Bindung von Kunden an die Person des Unternehmers statt an das Unternehmen kommt auch bei Handelsunternehmen in Betracht, wenn überwiegend der Unternehmer nach außen in Erscheinung tritt und die Mitarbeiter, die Betriebsorganisation oder die Lage des Betriebes für den Erfolg unbedeutend sind.
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BFH IV R 22/08 Zuordnung der gemäß Â§ 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerbesteuer zum Betriebsveräußerungsgewinn bzw. Betriebsaufgabegewinn

Zuordnung der gemäß Â§ 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerbesteuer zum Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und anschließend der (übergegangene) Betrieb von der Personengesellschaft veräußert, mindert die nach § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallende Gewerbesteuer als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn.
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