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Artikel-Schlagworte: „Tipps“



Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern

Die Betreuungskosten für Kinder wie z. B. Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagespflegestellen sind steuerlich absetzbar.
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Elterngeld 2010

Optimierung des Elterngeldes
Vor der Geburt ist ein Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Nettoeinkommens ein legitime Möglichkeit, das Elterngeld zu optimieren; Das Einkommensteuergesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit eines Steuerklassenwechsels vor. Das durch diesen Effekt erzielte höhere Nettoeinkommen führt zu einem höheren Anspruch von Elterngeld.
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Realsplitting für Unterhaltsleistungen an Partner – Unterhalt nach Scheidung absetzbar

Wer nach der Scheidung Unterhalt zahlen muss, kann die Unterhaltsleistungen als steuerlich absetzen.
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Tipps für die Steuererklärung

Die Steuererklärung bildet die Grundlage der Steuerbehörden zur Ermittlung Ihrer tatsächlichen Steuerhöhe. Sie muss auf einem schon vor gedrucktem Formular ausgefüllt werden.
Die Frist zur Abgabe dieses Formulars ist der 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Allerdings nur für Steuerbürger die eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Steuerpflichtige die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, können sich mehr Zeit lassen.
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Steuererklärung für Selbstständige

Der Jahreswechsel steht an. Auch in Sachen Steuererklärung kann für Selbstständige der 31. Dezember 2009 ein entscheidendes Datum sein, wenn zum Jahresende viele steuerliche Fristen ablaufen. Deshalb sollten Selbstständige jetzt prüfen, ob sie bis zum 31.12.2009 noch wichtige Unterlagen beim Finanzamt einreichen müssen und ob sich ab 1. Januar 2010 steuerliche Veränderungen einstellen. Für Selbstständige, die Anfang nächsten Jahres betriebliche Anschaffungen im Netto-Wert bis zu 150 Euro planen, könnte sich ein vorgezogener Kauf bis Ende 2009 steuerlich rechnen. Denn die Kosten dieser geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) sind dann noch in voller Höhe für das Jahr 2009 absetzbar.
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Steuererklärung für Lehrer

(openpr) Gerade Lehrer können bei ihrer Steuererklärung mit Werbungskosten mehr rausholen als andere Steuerzahler. So ist zum Beispiel für Sportlehrer die Reinigung ihrer beruflich genutzten Sportkleidung unter Werbungskosten absetzbar. Dies ist auch möglich, wenn die Kleidung zu Hause gewaschen wird und dabei Kosten anfallen, die nicht mit Beleg nachzuweisen sind. Die Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Lehrer errechnet diese Reinigungskosten automatisch – mit Pauschalsätzen nach den Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Stand: Dezember 2002).
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Tipps zur Einkommensteuererklärung 2009/2010

Freiburg (ots) – Das Steuerjahr 2009 ist geprägt durch zahlreiche Rechtsänderungen, wie z.B. das Jahressteuergesetz 2009, das Steuerbürokratieabbaugesetz, die Maßnahmenpakete I und II zur Bewältigung der Finanzkrise und das Gesetz zur Herstellung der „alten“ Entfernungspauschale. Hinzu kommen wichtige Erlasse der Finanzverwaltung zum Wohn-Riester, zum Investitionsabzugsbetrag, zur Abgeltungsteuer und zur Besteuerung von Lebensversicherungsbeiträgen.
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Steuertipps für Existenzgründer

Am 19. September 2009 findet in Ludwigshafen der 11. Existenzgründungstag Metropolregion Rhein-Neckar in Ludwigshafen im neu eröffneten Pfalzbau statt. Mit dabei ist in diesem Jahr auch die Akademische Arbeitsgemeinschaft: Die Mannheimer Experten für Steuern, Recht und Geld geben vor Ort (Stand 32/Obergeschoss) Steuertipps für junge Unternehmer und Existenzgründer.
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Altersvorsorge auch in der Steuererklärung angeben

Wer riestert, kassiert nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann auch noch Steuern sparen. Dafür muss jedoch in der Steuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden. Anleger können bis zu 2.100 Euro für das Jahr 2008 als Sonderausgaben abrechnen. Dafür müssen Steuerzahler in der Anlage AV die Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen angeben. Die Bescheinigung des Riester-Anbieters muss im Original beigelegt werden. Damit der Riester-Sparer nicht doppelt gefördert wird, zieht das Finanzamt von der Steuerersparnis die Zulagen ab.
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Kinderfreibetrag nutzen

Bereits ab 50.000 Euro Jahresgehalt lohnt es, einen Kinderfreibetrag zu nutzen. Darauf weist das Portal Gehalt-Tipps.de mit dem treffenden Slogan „Mehr vom Gehalt“ in diesen Tagen eindrücklich hin. Der virtuelle Ratgeber, der sich bereits seit einigen Jahren mit Themen rund um Gehalt und Lohn befasst, stellt das Thema Kinderfreibetrag derzeit zentral in den Mittelpunkt der stets aktuellen Informationen. Eine durchaus lohnenswerte Info, denn wer im Rahmen der Steuererklärung die Anlage „Kinder“ ausfüllt, kommt automatisch in den Genuss einer Prüfung des Finanzamts, ob sich Vorteile für den Steuerzahler ergeben.
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