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Artikel-Schlagworte: „Tipps“



Grundfreibetrag für Alleinstehende und für Ehepaare

Der Grundfreibetrag wird für 2010 für Alleinstehende auf 8.004,00 Euro und für Ehepaare auf 16.009,00 Euro erhöht. Bis zu dieser Höhe sind Einkommen steuerfrei.
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Ãœbertragung von Unternehmen

Bei der Ãœbertragung von Unternehmen bleiben 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei wenn das Unternehmen mindestens 5 Jahre fortgeführt wird.
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Schenkungen richtig gestalten

Wer verschenkt entreichert sich. Die unentgeltliche Ãœbertragung – insbesondere von Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen – ist häufig steuerlich motiviert. Teilweise dient die Schenkung dazu, wichtige Vermögensgegenstände dem möglichen Zugriff von Gläubigern zu entziehen.
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Vererben von Vermögen im Ausland

Besonders kompliziert ist die Gestaltung von Testamenten bzw. Erbverträgen von in Deutschland lebenden Ausländern sowie von Personen, die über Vermögen im Ausland verfügen. Hier ist zunächst zu prüfen, ob im Erbfall deutsches oder ausländisches Recht Anwendung finden würde.
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Vermögensübertragungen auf die Enkel

Zu den Gewinnern der Erbschaftsteuerreform zählen die Enkel, denn deren Freibetrag wurde von 51.200 EUR auf 200.000 EUR angehoben.
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Freibeträge für Schenkungen

Nutzung der Freibeträge für Schenkungen
Die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen sind nicht einmalig – die Freibeträge leben alle 10 Jahre wieder auf. Wenn Sie regelmäßig Teile Ihres Vermögens übertragen, verdoppeln, verdrei- oder vervierfachen Sie Ihre Freibeträge, eine Strategie um Vermögen auf die nächste Generation oder auf nicht eheliche Lebenspartner zu übertragen. Prüfen Sie zum Jahreswechsel, ob es für Sie sinnvoll ist Vermögensübertragungen vorzunehmen.
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Vermietete Wohnung im Zweifamilienhaus

In einem teilweise selbstgenutzten und teilweise zur Vermietung genutzten Gebäude sind sämtliche der vermieteten Wohnung konkret zuzuordnenden Reparaturkosten als Werbungskosten sofort abziehbar.
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Photovoltaikanlage kann einkommensteuerlich berücksichtigungsfähig

Nutzung der Sonnenenergie (Photovoltaik)
Die Investition in eine Photovoltaikanlage kann einkommensteuerlich berücksichtigungsfähig sein, wenn keine so genannte Liebhaberei vorliegt. Steuerliche Liebhaberei ist gegeben, wenn anhand einer Prognoseberechnung für die Dauer der Tätigkeit kein Gesamtgewinn zu erwarten ist. Für den Fall der Photovoltaikanlage wird man auf die Garantielaufzeit des Abnahmevertrages abstellen können (in der Regel 20 Jahre). Ergibt sich für diesen Zeitraum voraussichtlich ein Totalüberschuss, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Als Betriebsausgaben absetzbar sind die Anschaffungskosten der Anlage über die jährliche Abschreibung, Zinsaufwendungen für Fremdfinanzierung und sonstige Aufwendungen wie Reparaturen oder Verwaltungskosten.
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Betrieb eines Blockheizkraftwerks im eigenen Haus

Viele Immobilieneigentümer betreiben in den eigenen Immobilien ein Blockheizkraftwerk welches mehr Strom erzeugt als man selber verbraucht und verkauft den Rest an einen Energieversorger. Die Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten des Blockheizkraftwerks können beim Finanzamt als Vorsteuer abgezogen werden.
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Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditwechsel – Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten absetzbar

Umfinanzierung aufgrund der günstigen Zinssituation
Aufgrund der günstigen Zinssituation kann es günstig sein, bestehende Hypothekendarlehen umzuschulden und sich die momentan günstigen Zinsen langfristig zu sichern.
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