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Artikel-Schlagworte: „Tipps“



Auslandsimmobilien

Vermietung von Auslandsimmobilien
Vermögen und Mieteinnahmen sind dem Finanzamt gegenüber zu melden; aufgrund des Datenaustausches zwischen den Staaten sollte Vermögen im Ausland nicht verschleiert werden. Einkünfte, die mit einer Auslandsimmobilie im Zusammenhang stehen (z.B. Vermietungseinkünfte), unterliegen bei in Deutschland ansässigen Personen der deutschen Einkommensteuer.
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Vermietung von einer Ferienwohnung / Ferienhaus

Vermietete Ferienwohnungen können eine lukrative Sache sein. Steuerlich wird das Finanzamt bei einer Eigennutzung versuchen die Kosten der Wohnung nur teilweise anzuerkennen.
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Vermietung von Wohnung oder Haus an Angehörige

Vermietungen von Immobilien an Angehörige ist ein echtes Steuersparmodell. Wenn Angehörige mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, erkennt das Finanzamt die in der Regel entstehenden Verluste problemlos an. Liegt die Miete zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, muss für die nächsten 30 Jahre eine Prognose aufgestellt werden.
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Wenn Ihre Immobilie längere Zeit leer steht, können Sie Werbungskosten abziehen

Werbungskosten bei längerem Leerstand
Wenn Ihre Immobilie längere Zeit leer steht, können Sie Werbungskosten abziehen wenn Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemühen.
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Kredite für Immobilien von der Steuer absetzen

Gemischt genutztes Gebäude: Finanzierungskosten optimieren
Wer eine gemischt genutzte Immobilie teils mit Fremdkapital und teils mit Eigenkapital finanziert, muss das Darlehen gezielt dem vermieteten Gebäudeteil zuordnen, um die Schuldzinsen in voller Höhe abziehen zu können.
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Strafbefreiende Selbstanzeige

Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht deklariert ? – Strafbefreiende Selbstanzeige – Die Kontrollen der Finanzämter nehmen zu. Das Netz indem Steuersünder sich verfangen können, wird immer enger. Wer dem Fiskus in der Vergangenheit zu geringe Einkünfte aus Kapitalvermögen deklariert hat, kann das im Nachhinein über die strafbefreiende Selbstanzeige korrigieren.
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Kapitalertragssteuer und Zinsabschlagsteuer zurück holen

Holen Sie sich zuviel einbehaltene Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer zurück
Wenn die Bank Zinsabschlag- oder Kapitalertragsteuer einbehalten hat, weil kein oder kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag vorlag, können sich Sie sich die einbehaltenen Steuern zurückholen.
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Steuerfreiheit von Zinsen und Dividenden

Zinsen und Dividenden können Sie steuerfrei vereinnahmen, wenn sie bei ihren Kreditinstituten eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) vorlegen.
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Kapitalvermögen in Belgien und Liechtenstein

Kapitalvermögen in Belgien
Belgien sendet ab 01.01.2010 automatisch Kontrollmitteilungen über Zinserträge von deutschen Anlegern an die deutsche Finanzverwaltung. Damit sind es jetzt nur noch die EU-Länder Luxemburg und Österreich sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino, die keine Kontrollmitteilungen senden und stattdessen dafür eine anonyme EU-Zinssteuer erheben und in der Regel 3/4 von dieser Zinssteuer an die Wohnsitz-Länder abführen.
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Der private Kauf von Gold ist steuerfrei

Privater Erwerb von Gold ist steuerlich unbeachtlich. Wird allerdings ein Gewinn aus einem so genannten privaten Veräußerungsgeschäft bei Ankauf und Verkauf innerhalb eines Jahres erzielt, so unterliegt der Gewinn dem persönlichen Steuersatz.
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