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Kapitalertragssteuer und Zinsabschlagsteuer zurück holen



Holen Sie sich zuviel einbehaltene Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer zurück
Wenn die Bank Zinsabschlag- oder Kapitalertragsteuer einbehalten hat, weil kein oder kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag vorlag, können sich Sie sich die einbehaltenen Steuern zurückholen.


Um das Geld zurückzuholen, müssen Sie die einbehaltene Kapitalertrags- und Zinsabschlagsteuer im Rahmen der Steuererklärung in der „Anlage KAP“ eintragen und die Jahresbescheinigungen der Kreditinstitute ihrer Steuererklärung im Original beilegen.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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