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Steuerfreiheit von Zinsen und Dividenden



Zinsen und Dividenden können Sie steuerfrei vereinnahmen, wenn sie bei ihren Kreditinstituten eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) vorlegen.


Eine NV-Bescheinigung erhalten jedoch nur diejenigen, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen und auch freiwillig keine beim Finanzamt einreichen. Das betrifft insbesondere Kinder, Studenten und Rentner, deren Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Die Bescheinigung führt dazu, dass das Kreditinstitut die Kapitalerträge ohne Steuerabzug auszahlt. Doch wenn die Kapitalerträge und andere Einkünfte diesen Grundfreibetrag übersteigen , sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen und ihre NV-Bescheinigung dem Finanzamt zurückzugeben.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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