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Artikel-Schlagworte: „steuerfrei“



Freibeträge für Kinder – Alleinerziehend – ab 1. Januar 2010

Die Freibeträge für Kinder dienen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren.

Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung, ob die Anrechnung der Freibeträge für Kinder für die Eltern günstiger ist. Die Freibeträge für Kinder basieren auf dem sächlichen Existenzminimum für Kinder und dem zu berücksichtigenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das sächliche Existenzminimum umfasst die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, wie Nahrung, Wohnen und Kleidungsbedarf eines Kindes. In Deutschland beträgt der volle Freibetrag zur Sicherung des sächlichen Existenzminimums für ein Kind 4.368 Euro im Jahr (je Elternteil 2.184 Euro).
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Freibeträge für Kinder – Die Regelungen ab 1. Januar 2010

Die Freibeträge für Kinder dienen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren.

Im Laufe des Kalenderjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob die Anrechnung der Freibeträge für Kinder für die Eltern günstiger sind.
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BFH Urteil X R 6/08 – Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß

Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß – Endgültige Ausgestaltung der Berücksichtigung der Aufwendungen – Prinzip der intertemporalen Korrespondenz – Rechtscharakter der Altervorsorgeaufwendungen und Zuweisung zu den Sonderausgaben – Ausgleichszahlung für Versorgungsausgleich – Einbeziehung der Arbeitgeberanteile – Finanzierbarkeit der Neuregelung – Fehlende Korrespondenz in der Ãœbergangszeit – Belastung bei Rentenbezug ab 2039 – Verbot der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar – Sachlicher Grund für gekürzte Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG – Unzureichende Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis 31.12.2009 ist hinzunehmen – Versicherungen, die nicht zwingend zu berücksichtigen sind – Zweck des Arbeitslosengeldes und Krankengeldes
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Mitarbeiterkapitalbeteiligung und Zeitwertkonten – die Vorteile

(OpenPr) – Engagierte Arbeitnehmer sind für die Entwicklung jedes Unternehmens unerlässlich. Um die Motivation der Arbeitnehmer zu erhöhen, kann zum Beispiel eine Beteiligung an dem Unternehmen sinnvoll sein. Mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsgesetz, das am 01.04.2009 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die steuerliche Förderung der betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung deutlich ausgeweitet.
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Steuerfreiheit von Zinsen und Dividenden

Zinsen und Dividenden können Sie steuerfrei vereinnahmen, wenn sie bei ihren Kreditinstituten eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) vorlegen.
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Der private Kauf von Gold ist steuerfrei

Privater Erwerb von Gold ist steuerlich unbeachtlich. Wird allerdings ein Gewinn aus einem so genannten privaten Veräußerungsgeschäft bei Ankauf und Verkauf innerhalb eines Jahres erzielt, so unterliegt der Gewinn dem persönlichen Steuersatz.
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Arbeitgeber kann Gesundheitsvorsorge lohnsteuerfrei bezuschussen

Ihr Arbeitgeber kann Sie jetzt bei der Verbesserung Ihres allgemeinen Gesundheitszustands unterstützen: Jährlich darf er Ihnen Leistungen bzw. Zuschüsse im Wert von maximal 500 Euro zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn lohnsteuerfrei zuwenden.
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Vermögenswirksame Leistungen fließen steuerfrei in betriebliche Altersvorsorge

Vermögenswirksame Leistungen sind die ideale Investition in die betriebliche Altersvorsorge. Denn hier profitieren Sparer von Steuer- und Sozialabgabenfreiheit.

Fast jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Viele legen den Zuschuss von maximal 40 Euro pro Monat in Lebensversicherungen, Fonds- oder Banksparplänen an. Allerdings ist der Bonus dann steuer- und sozialabgabenpflichtig.
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BFH IX R 93/07 Keine Übermaßbesteuerung

Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften
Hat der Steuerpflichtige neben außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 2 EStG auch steuerfreie Einnahmen i.S. von § 32b Abs. 1 EStG bezogen, so sind diese in der Weise in die Berechnung nach § 34 Abs. 1 EStG einzubeziehen, dass sie in voller Höhe dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269).
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BFH XI R 14/08 Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft

Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer Gemeinschafter Leistungsempfänger und die Rechnung nur an ihn adressiert ist
Einer Grundstücksgemeinschaft steht der Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohn- und Geschäftshauses nicht zu, wenn nach außen nur einer der Gemeinschafter als Vertragspartner auftritt, ohne offen zu legen, dass er auch im Namen des anderen Gemeinschafters handelt, und wenn die Rechnungen nur an ihn adressiert sind.
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