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Vermögenswirksame Leistungen fließen steuerfrei in betriebliche Altersvorsorge



Vermögenswirksame Leistungen sind die ideale Investition in die betriebliche Altersvorsorge. Denn hier profitieren Sparer von Steuer- und Sozialabgabenfreiheit.

Fast jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Viele legen den Zuschuss von maximal 40 Euro pro Monat in Lebensversicherungen, Fonds- oder Banksparplänen an. Allerdings ist der Bonus dann steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Wer die vermögenswirksamen Leistungen dagegen in eine betriebliche Altersvorsorge investiert, profitiert nicht nur vom Chef, sondern auch vom Staat. Denn Beiträge in betriebliche Vorsorgemodelle zählen nicht zum versteuernden Einkommen. Sie fließen direkt vom Brutto in einen Vorsorgevertrag – ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Arbeitnehmer können so bei gleichem Nettogehalt einen höheren Betrag in ihre Vorsorge einzahlen.

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Zu beachten ist allerdings auch: Im Ruhestand sind die Auszahlungen aus einer Betriebsrente steuer- und sozialabgabenpflichtig. Außerdem fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.



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