Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Arbeitgeber kann Gesundheitsvorsorge lohnsteuerfrei bezuschussen



Ihr Arbeitgeber kann Sie jetzt bei der Verbesserung Ihres allgemeinen Gesundheitszustands unterstützen: Jährlich darf er Ihnen Leistungen bzw. Zuschüsse im Wert von maximal 500 Euro zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn lohnsteuerfrei zuwenden.


Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. Bewegungsprogramme wie Rückengymnastik, Ernährungsberatungen oder Kurse zur gesunden Ernährung, Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung oder zur Suchtprävention sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



Kommentieren

Links: