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Archiv für 2009

BFH I R 3/09 nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile
Der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile wird steuerlich rückwirkend geändert, wenn die Vertragsparteien wegen Streitigkeiten über Wirksamkeit oder Inhalt des Vertrages einen Vergleich schließen und den Veräußerungspreis rückwirkend mindern.
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BFH I R 53/08 Zuordnung von Anschaffungskosten bei Aufgeld im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Zuordnung von Anschaffungskosten bei Aufgeld im Rahmen einer Kapitalerhöhung
1. Ein für den Erwerb eines GmbH-Anteils im Rahmen einer Kapitalerhöhung gezahltes Aufgeld (Agio) ist ausschließlich dem neu erworbenen Anteil als Anschaffungskosten zuzuordnen; es handelt sich nicht (auch) um nachträgliche Anschaffungskosten auf die bereits vorher bestehende Beteiligung.
2. Das gilt auch dann, wenn die Summe aus dem Nennbetrag des neuen Anteils und des Aufgeldes den Verkehrswert des neuen Anteils übersteigt. Das Aufgeld ist in Höhe des „Ãœberpreises“ keine verdeckte Einlage.
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BFH I R 55/08 Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins
Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist nicht gemeinnützig, wenn seine Satzung nicht ausschließt, dass er vornehmlich zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner unternehmerisch tätigen Mitglieder tätig wird.
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BFH II R 16/07 Einbeziehung von Freilosen in die Bemessungsgrundlage der Lotteriesteuer

Einbeziehung von Freilosen in die Bemessungsgrundlage der Lotteriesteuer
Mit gekauften Losen gewonnene Freilose, die ohne weiteren Einsatz zur erneuten Teilnahme an der Lotterie berechtigen, aber kein Recht auf Rückzahlung des Lospreises gewähren, beeinflussen die Bemessungsgrundlage der Lotteriesteuer nicht.
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Rennwettsteuer und Lotteriesteuer

Der Rennwettsteuer unterliegen die aus Anlass von Pferderennen an einem Totalisator oder bei einem Buchmacher abgeschlossenen Wetten. Der Lotteriesteuer unterliegen im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien, Ausspielungen und Oddset-Wetten.
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BFH II R 66/07 Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke – Vorsteuerabzug

Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke
Hat eine natürliche Person durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i.S. des § 2 UStG tätig zu werden, ist ihr außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen.
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BFH IX R 93/07 Keine Übermaßbesteuerung

Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften
Hat der Steuerpflichtige neben außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 2 EStG auch steuerfreie Einnahmen i.S. von § 32b Abs. 1 EStG bezogen, so sind diese in der Weise in die Berechnung nach § 34 Abs. 1 EStG einzubeziehen, dass sie in voller Höhe dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269).
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BFH X R 40/06 Auslegung des Begriffs der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage zum Teilwert
Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Ãœberschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen.
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BFH XI R 14/08 Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft

Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer Gemeinschafter Leistungsempfänger und die Rechnung nur an ihn adressiert ist
Einer Grundstücksgemeinschaft steht der Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohn- und Geschäftshauses nicht zu, wenn nach außen nur einer der Gemeinschafter als Vertragspartner auftritt, ohne offen zu legen, dass er auch im Namen des anderen Gemeinschafters handelt, und wenn die Rechnungen nur an ihn adressiert sind.
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Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riester-Zulage

Hannover (ots) – Dem Fuchs wird allgemein nachgesagt, er sei besonders schlau. Kein Wunder also, dass eine der größten Bausparkassen in Deutschland seit Jahrzehnten auf den Fuchs als symbolträchtigen Werbeträger vertraut. „Bausparverträge sind in der Tat intelligente Vorsorgeprodukte mit zwei hervorstechenden Eigenschaften.
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