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Unterhaltsanspruch gegen Elternteile außerhalb der EU gestärkt EU tritt Abkommen zum Schutz der Kinder bei



Brüssel / Berlin (ots) – Außerhalb der EU lebende Eltern können künftig leichter zu Unterhaltszahlungen für ihre Kinder herangezogen werden. Die EU hat mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen einen Rechtsrahmen mit Drittstaaten geschaffen, um Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen geltend zu machen. So werden zum Beispiel die US-amerikanischen Behörden auf der Grundlage des neuen Ãœbereinkommens mit den Behörden in Europa zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass dort Elternteile ihren Unterhaltspflichten nachkommen.


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Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, sagte: „Mit der Unterzeichnung dieses internationalen Ãœbereinkommens durch die EU ist gewährleistet, dass Kinder auch dann geschützt sind, wenn ein Elternteil in ein Drittland zieht. Die Interessen des Kindes stehen an erster Stelle. Eltern dürfen sich ihrer Verantwortung nicht durch den Wegzug aus der EU entledigen können. Ich fordere unsere internationalen Partner auf, sich uns anzuschließen und das Ãœbereinkommen rasch zu ratifizieren.“

Schätzungsweise 16 Millionen Paare mit internationalem Hintergrund leben in der EU und 30 Millionen EU-Bürger außerhalb der EU. 2007 wurden in den 27 EU-Mitgliedstaaten 1,2 Millionen Ehen geschieden. Diese Zahlen legen nahe, dass es bei Unterhaltszahlungen und ihrer Vollstreckung erhebliche Probleme geben kann, wenn der Unterhaltspflichtige in einem anderen Mitgliedstaat oder gar außerhalb der EU wohnt.

Die neue Regelung wird auch dazu beitragen, Unterhaltspflichtige ausfindig zu machen, und so die derzeit noch langen, aufwändigen Verfahren beschleunigen.

Die USA, Norwegen und die Ukraine haben das Ãœbereinkommen bereits unterzeichnet. Es wird erwartet, dass andere Länder, die an den Verhandlungen beteiligt waren (wie Japan, China, Russland, Australien, Kanada und Brasilien), folgen werden.

Nachdem der ungarische EU-Ratsvorsitz das Ãœbereinkommen heute im Namen der EU unterzeichnet hat, müssen die Mitgliedstaaten jetzt einen Beschluss fassen, damit die EU das Ãœbereinkommen förmlich schließen (bzw. ratifizieren) kann. Es wird damit gerechnet, dass die Justiz- und Innenminister auf ihrer Sitzung am 9./10. Juni 2011 dem Abschluss des Ãœbereinkommens zustimmen. Die EU könnte die Ratifikationsurkunde daraufhin nach der Umsetzungsfrist von 18 Monaten hinterlegen, so dass das Ãœbereinkommen 2013 in Kraft treten könnte.

Pressekontakt:
Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Carsten Lietz – Tel (030) 2280-2300
carsten.lietz@ec.europa.eu



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