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Umsatzsteuervoranmeldung



Die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung

Seit dem Januar 2006 darf das Umsatzsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch auf dem elektronischen Weg ( Elster ) dem Finanzamt übermittelt werden. Das wurde so im Steueränderungsgesetz von geändert. Für Unternehmen die keinen Computer besitzen, um dieses auch in der Praxis so umzusetzen kann das Finanzamt auf Antrag Ausnahmen zulassen, das zählt auch zum Beispiel dann, wenn kein Internetanschluss vorhanden ist.

Damit einen elektronische Ãœbermittlung der Daten überhaupt über das Internet möglich ist, benötigt man die sogenannte Elster Software.

Bei dem Ãœbermitteln an der Finanzamt, können ebenfalls der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung, die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung oder die Einkommensteuererklärung mit übermittelt werden. Vorteil dabei ist, man spart den Weg zum Amt und die Bearbeitung geht schneller.

Elstersoftware kostenlos zum downloaden
Die elektronische Steuererklärung benötigt eine kostenlose Software, das Programm kostenlos können sie hier runterladen: https://www.elster.de/elster_soft.php .Nach dem alle Formulare online ausgefüllt worden sind, ist ein Ausdruck auf Papier oder die jährliche Installation von Software ist nicht mehr notwendig. Für die Nutzung ist eine Registrierung, die etwas 1 Woche beansprucht. Per Post bekommt man dann einen erforderlichen Aktivierungs-Code zugeschickt.

Gratis Einkommensteuersoftware
Ebenfalls zum download gibt es eine kostenlose Steuersoftware zur Berechnung der Einkommensteuer. Damit kann man am Computer seine Einkommensteuererklärung ausfüllen und elektronisch der Finanzverwaltung übersenden. Die Sicherheit der Datenübermittlung wird gewährleistet. Im übrigen werden Verbraucher bei der Bearbeitung bevorzugt, die ihre Erklärung elektronisch übermitteln.

Nachteile der Existenzgründer
Jungunternehmer und Unternehmensgründer müssen unabhängig von der Umsatzsteuerhöhe und Schuld in den ersten beiden Jahren monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Der zusätzliche Aufwand kann für den Kleinunternehmer schon ärgerlich sein, aber so verlangen es nun einmal die Gesetze. Wer als Gründer vom Ausfüllen der Umsatzsteuerformulare keine Ahnung hat, findet im Melde-Formular eine dazugehörige Ausfüllhilfe. Für Unternehmer die sich gerade in der Gründungsphase befinden, bedeutet dieser Aufwand zusätzliche Arbeit. Aber für die Zukunft ist es gut zu Wissen, dass die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung nur dann fällig wird, wenn die Umsatzsteuer-Zahllast gegenüber dem Finanzamt im Vorjahr höher als 6.136 Euro war, anders gesagt müsste dann ein Gewinn von annähernd 40.000 Euro erwirtschaftet worden sein. Eine Dauerfristverlängerung gibt es für Existenzgründer bei der Umsatzsteuervoranmeldung noch nicht, diese ist aber im Gespräch beim Bundesfinanzministerium.

Wann muss die USt-Anmeldung beim Finanzamt vorliegen ?
Bis zum 10. eines Folgemonats muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung bei der zuständigen Finanzverwaltung vorliegen und dazu ist es erforderlich, dass die komplette Buchführung auf den neuesten Stand gebracht sein muss. Oftmals tun sich Kleinbetriebe und besonders die Existenzgründer mit der Pünktlichkeit der Abgabe schwer. Gut zu wissen ist, wenn am 10. Kalendertag jedes Monats die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Vormonat nicht abgegeben wurde und die zugleich anfällige „Zahllast“ noch nicht überwiesen wurde, gibt es noch eine „Schonfrist“ von weiteren 5 Tagen, danach werden Säumniszuschläge verhängt.

Lösung: Um so etwas gleich zu umgehen, kann auf Antrag eine dauerhafte einmonatige Fristverlängerung beantragen und räumt sich damit etwas mehr Zeit ein.

Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung
Wer im Laufe der Unternehmensjahre, jährlich weniger als 6.136 Euro an Umsatzsteuer anmeldet, muss nur eine vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Die Voranmelde-Termine sind bei Quartalszahlern der 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar.

Bei weiteren Fragen ist immer das zuständige Finanzamt behilflich.
Wo bekommen ich ein Umsatzsteuer Vordruck Formular zum herunterladen ?
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Vorsteuer ?
Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz im Ausland, wie in der Schweiz und Österreich ?
Welche Rechnung gehört mit in die Erklärung in Deutschland ?
Kann ich eine Berechnung selber durch führen bevor ich die Erklärung abgebe ?
Welcher Vordruck ist der richtige wenn es zu einer Erstattung kommen soll ?
Wenn die Firma Insolvenz ist, muss ich trotzdem noch eine USt Anmeldung machen ?
Welche Ausgaben wie z.B. Fahrtkosten gehören zum noch Vorsteuerabzug ?



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