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Archiv für die Kategorie „Geld & Finanzen“



Abgeltungsteuer – Ãœberprüfung der Steuererklärung lohnt sich

Berlin (pressrelations) – Abrechnung in der Steuererklärung lohnt sich für viele
Ein Jahr nach Einführung der Abgeltungsteuer sollten Anleger jetzt prüfen, ob sie einen Teil der gezahlten Steuern zurückholen können.
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BFH VIII R 7/08 – Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen

Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen, die weniger als drei Jahre lang der Sicherung von –aus anderen Mitteln zurückgeführten– Policendarlehen dienten
Die Steuerfreiheit nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 EStG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG i.d.F. des StÄndG 1992 von Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, ist ungeachtet der Verwendung der Versicherungen zur Sicherung von Policendarlehen gegeben, wenn diese Darlehen vor Ablauf von drei Jahren aus anderen Mitteln des Steuerpflichtigen zurückgeführt wurden und damit die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für einen Einsatz der Versicherungen zur Tilgung nicht eingetreten sind.
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Steuerverluste bis 15. Dezember 2009 feststellen lassen

Im letzten Monat des Jahres stehen viele wichtige Termine an, die die Steuerzahler nicht aus den Augen verlieren sollten. Insbesondere Steuerzahler mit Verlusten aus Kapitalanlagen sollten den Stichtag für den Verlustverrechnungsantrag am 15. Dezember unbedingt beachten, darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin.
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Verlagerung von Kapitaleinkünften auf die Kinder oder Enkel

Durch die Verlagerung von Kapitaleinkünften auf ihre Kinder oder Enkel können Sie die steuerliche Belastung vermindern.
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Kapitalertragssteuer und Zinsabschlagsteuer zurück holen

Holen Sie sich zuviel einbehaltene Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer zurück
Wenn die Bank Zinsabschlag- oder Kapitalertragsteuer einbehalten hat, weil kein oder kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag vorlag, können sich Sie sich die einbehaltenen Steuern zurückholen.
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Steuerfreiheit von Zinsen und Dividenden

Zinsen und Dividenden können Sie steuerfrei vereinnahmen, wenn sie bei ihren Kreditinstituten eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) vorlegen.
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Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen

Für private Anleger wurde ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen von 801 Euro eingeführt. Dies entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten Pauschbetrag. Der „alte“ Sparerfreibetrag und die „alte“ Werbungskostenpauschale sind mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 abgeschafft und durch den Sparerpauschbetrag ersetzt worden.
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Kapitalvermögen in Belgien und Liechtenstein

Kapitalvermögen in Belgien
Belgien sendet ab 01.01.2010 automatisch Kontrollmitteilungen über Zinserträge von deutschen Anlegern an die deutsche Finanzverwaltung. Damit sind es jetzt nur noch die EU-Länder Luxemburg und Österreich sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino, die keine Kontrollmitteilungen senden und stattdessen dafür eine anonyme EU-Zinssteuer erheben und in der Regel 3/4 von dieser Zinssteuer an die Wohnsitz-Länder abführen.
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Der private Kauf von Gold ist steuerfrei

Privater Erwerb von Gold ist steuerlich unbeachtlich. Wird allerdings ein Gewinn aus einem so genannten privaten Veräußerungsgeschäft bei Ankauf und Verkauf innerhalb eines Jahres erzielt, so unterliegt der Gewinn dem persönlichen Steuersatz.
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Was ändert sich 2010 ?

Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz – zwei lange Namen für einen einfachen Sachverhalt: Ab dem 1. Januar 2010 werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch diese beiden Gesetze steuerlich entlastet. Und zwar deutlich und nachhaltig, um eines sicher zu stellen: Dass auch in Zeiten der Krise – die trotz allem immer noch anhält – Wachstum und Stabilität ermöglicht werden.
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