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Archiv für Februar 2010

Konz – 1000 ganz legale Steuertricks – Steuersoftware

Keiner kennt mehr Steuertricks!
Seit 20 Jahren ist Franz Konz der Robin Hood der Steuerzahler: Ãœber 7 Millionen Leser haben mit seiner Hilfe dem Finanzamt Paroli geboten. Kaum schließt der Fiskus eine Lücke im Steuernetz, schon hat der ehemalige Steuerinspektor wieder neue Tricks für seine Leser ausgetüftelt.
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Schlechte Träume für Steuersünder – Selbstanzeigen en masse bei den Finanzämtern ein

Berlin (ots) – Steuersünder im Maxi- Format sind um den Schlaf gebracht. Noch bevor Bundesregierung und Landesregierungen überhaupt beschlossen haben, ob sie sich auf den Millionen-Deal mit den gestohlenen Bankdaten einlassen, flattern Selbstanzeigen en masse bei den Finanzämtern ein. Nicht von reuigen, sondern von verängstigten Steuersündern.
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Steuer CD – Mehr wie 180 Selbstanzeigen im Norden

Hamburg (ots) – Nach Recherchen der Sendung „NDR aktuell“ im NDR Fernsehen haben sich inzwischen in ganz Norddeutschland mehr als 180 Steuersünder selbst angezeigt. Allein in Niedersachsen gab es 142 Selbstanzeigen.
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Umsatzsteuerdiskriminierung privater Unternehmen in der Entsorgungswirtschaft

Berlin (ots) – Die Bundesregierung will die Umsatzsteuerdiskriminierung privater Unternehmen in der Entsorgungswirtschaft abschaffen und damit Wettbewerbsgleichheit herstellen. Um das zu verhindern, haben kommunale Spitzenverbände zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine Kampagne gestartet, in deren Mittelpunkt die Behauptung stand, dass den Bundesbürgern dramatische Erhöhungen der Müllgebühren drohen.
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Steuerformulare 2009 zum Runterladen für die Steuererklärung

Berlin – Für die meisten Steuerzahler ist sie eine Qual – und muss doch jedes Jahr pünktlich erledigt werden: die Steuererklärung. Grundsätzlich muss die Einkommenssteuer für 2009 am 31. Mai 2010 beim Finanzamt vorliegen. Jedenfalls dann, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist und seine Erklärung selbst erstellt. Wer einen Steuerberater beauftragt oder einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt einreicht, kann seine Steuerklärung bis spätestens 30. September 2010 abgeben. Wer seine Steuerklärung lieber selbst in die Hand nimmt, findet auf dem Online-Finanzportal Banktip.de schon jetzt alle amtlichen Steuerformulare direkt zum bequemen Download.
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BFH I R 102/08 Passivierung "angeschaffter" Drohverlustrückstellungen

Betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten (hier: für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften) in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs gegen Schuldfreistellung übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten.

EStG 1997 § 5 Abs. 4a, § 6 Abs. 1 Nr. 3
HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1, § 255 Abs. 1 Satz 1
Urteil vom 16. Dezember 2009 I R 102/08
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 9. September 2008 6 K 1161/04 K,F (EFG 2009, 167)
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BFH I R 43/08 Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern – Bildung und Auflösung von Rückstellungen – Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze

Wird eine vor Inkrafttreten des § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 am 1. Januar 1999 steuerwirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern nach diesem Zeitpunkt aufgelöst, ist die daraus resultierende Gewinnerhöhung nicht steuerrechtlich zu neutralisieren.

KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 10 Nr. 2
AO § 233a
HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2
Beschluss vom 16. Dezember 2009 I R 43/08
Vorinstanz: FG Hamburg vom 9. Juli 2007 2 K 175/06
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BFH I R 72/08 Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH

Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine Buchwertfortführung bei Ãœbertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Personengesellschaften

1. Ist ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG zugleich an der Komplementär-GmbH beteiligt, so ist diese Beteiligung bei funktionaler Betrachtung keine wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn der Kommanditist im Rahmen der GmbH nicht seinen geschäftlichen Willen durchsetzen kann. In diesem Fall kann der Kommanditist deshalb seinen Mitunternehmeranteil auch dann gemäß Â§ 20 UmwStG 1995 zum Buchwert in eine andere GmbH einbringen, wenn er seine Beteiligung an der Komplementär-GmbH zurückbehält.

2. Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft in das Betriebsvermögen einer beteiligungsidentischen anderen Personengesellschaft übertragen, so führt dies zur Aufdeckung der in dem Wirtschaftsgut ruhenden stillen Reserven.

UmwStG 1995 § 20 Abs. 1, 2 und 4
EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 10. Juli 2008 11 K 239/06 (EFG 2009, 802)
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BFH I R 9/09 Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

Durch § 21 Abs. 3 KStG 1999 werden nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ausgeschlossen.

KStG 1999 § 21 Abs. 3
EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e
Urteil vom 25. November 2009 I R 9/09
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 12. November 2008 6 K 355/08 (EFG 2009, 507)
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BFH I R 9/09 Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

Durch § 21 Abs. 3 KStG 1999 werden nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ausgeschlossen.

KStG 1999 § 21 Abs. 3
EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e
Urteil vom 25. November 2009 I R 9/09
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 12. November 2008 6 K 355/08 (EFG 2009, 507)
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