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Umsatzsteuerdiskriminierung privater Unternehmen in der Entsorgungswirtschaft



Berlin (ots) – Die Bundesregierung will die Umsatzsteuerdiskriminierung privater Unternehmen in der Entsorgungswirtschaft abschaffen und damit Wettbewerbsgleichheit herstellen. Um das zu verhindern, haben kommunale Spitzenverbände zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine Kampagne gestartet, in deren Mittelpunkt die Behauptung stand, dass den Bundesbürgern dramatische Erhöhungen der Müllgebühren drohen.


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Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. unterstützt dagegen die beabsichtigte steuerliche Gleichstellung kommunaler und privater Unternehmen der Branche vorbehaltlos.

Um eine Versachlichung der Diskussion zu erreichen, haben der BDE und die Veolia Umweltservice GmbH ein wissenschaftliches Gutachten beim Institut für Trend- und Marktforschung trend:research in Auftrag gegeben, das die konkreten Auswirkungen der Auflösung des Umsatzsteuerprivilegs in der Abfallentsorgung in den 413 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands seriös untersucht hat.


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Fazit: Durch die Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs entstünden jährliche Mehrkosten zwischen 215 und 241 Millionen Euro. Betroffen wären 131 Landkreise und kreisfreie Städte. Das heißt, 70 Prozent aller Städte und Kreise wären überhaupt nicht betroffen, weil sie entweder mit einem privaten Unternehmen zusammenarbeiten oder ihren Entsorgungsbetrieb in privater Rechtsform führen. Aber auch in den betroffenen Regionen würden sich die Auswirkungen auf die Bürger in engen Grenzen halten – die theoretische Mehrbelastung pro Kopf und Monat läge bei 75 Cent.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Dass der exakte Effekt einer Umsatzsteueranpassung in den betroffenen Städten und Kreisen bei maximal 75 Cent pro Person und Monat liegt, entlarvt die Behauptungen der kommunalen Spitzenverbände, die steuerliche Gleichstellung kommunaler und privater Unternehmen würde Mehrkosten in Höhe von vier Milliarden Euro zur Folge haben, als reine Panikmache.“

Die von den kommunalen Spitzenverbänden zirkulierten Zahlen hatten suggeriert, dass sich die Müllgebühr in den betroffenen Regionen um 160 Euro pro Kopf und Jahr erhöhen müsste.


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BDE-Präsident Kurth: „Die im Gutachten errechneten Mehrkosten lassen sich nach meiner klaren Ãœberzeugung völlig ohne Gebührenerhöhungen abfedern. Der einfachste Weg für die betreffenden Kommunen besteht darin, nicht länger an der Inhousevergabe an ihre Eigenbetriebe festzuhalten, sondern die Entsorgungsdienstleistungen künftig auszuschreiben. Durch transparenten Wettbewerb lassen sich Kosten erfahrungsgemäß spürbar senken.“



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