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Archiv für Januar 2010

Gewerbeschein beantragen

Anmeldung der selbstständigen/gewerblichen Tätigkeit
Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Sie einen Gewerbeschein beantragen. Für manche Tätigkeiten ist außerdem eine besondere Erlaubnis erforderlich.
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Erstellen Sie einen Businessplan zum Erhalt eines Gründungszuschuss

Der Businessplan beantwortet die Frage, wie Sie Ihre Geschäftsidee in die Tat umsetzen. Im Businessplan beschreiben Sie, was Sie vorhaben und was Sie tun müssen, damit Ihr Gründungsvorhaben gelingt. Der Businessplan ist Voraussetzung, um den Gründungszuschuss für Existenzgründer zu bekommen.
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Ausgaben für die Anschaffung und Reinigung von Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar

Die Ausgaben für die Anschaffung – und Reinigung von Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar wenn diese Bekleidung als typisch für den Beruf angesehen wird.
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Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen

Kosten eines Unfalls der auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg stattgefunden hat, können wieder als Werbungskosten abgesetzt werden.
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Dienstreisen steuerlich geltend machen

Dienstliche Fahrten, für die Sie Ihren privaten Pkw benutzen, können Sie steuerlich absetzen, sofern Ihr Arbeitgeber Ihnen die Auslagen nicht ersetzt. Das gilt auch für kleinere Botengänge. Längst nicht immer erstattet der Arbeitgeber alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Dienstreise entstehen.
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Rürup Rente als Sonderausgabe

Im Jahr 2009 ist der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu Rürup-Renten auf 68 Prozent gestiegen.
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Aktentasche, PC, Schreibtisch, Bücherregal und Fachbücher als Werbungskosten absetzen

Fachliteratur als Arbeitsmittel absetzen
Bücher und Zeitschriften gehören zur Fachliteratur. Die Kosten für Fachliteratur können Sie als abziehbare Werbungskosten geltend machen, wenn sie (fast) ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. Die private Mitveranlassung muss ausgeschlossen bzw. darf höchstens von nur ganz untergeordneter Bedeutung sein. Nachweisen müssen Sie Ihre Aufwendungen für Fachliteratur grundsätzlich mit (auf Ihren Namen lautenden) Belegen und Titelangabe.
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Telefonkosten, Internetkosten und den PC absetzen

Telefon- und Internetkosten
Telefon – und Internetkosten können bei entsprechender Begründung, z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder, wenn erfahrungsgemäß solche Aufwendungen anfallen, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ohne weiteren Einzelnachweis können Sie 20 % des Rechnungsbetrags der Rechnung, maximal aber 20 € pro Monat, ansetzen.
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Kosten für Bewerbung sind absetzbar

Bewerbungskosten sind abzugsfähig
Ansetzen können Sie z. B. Kosten für eigene Stellenanzeigen in Zeitschriften, Zeitungen und im Internet, Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenanzeigen, Bewerbungsmappen (inklusive Bewerbungsfotos, Kopien, Porto etc.), Fachbücher über Bewerbungen, Internetgebühren für die Online-Stellensuche oder Bewerbungen per E-Mail und Gebühren für Telefongespräche.
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Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte

Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart? Dann zahlen Sie Monat für Monat zu viel Lohnsteuer, die Sie erst im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückerhalten. Das muss nicht sein!
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