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Telefonkosten, Internetkosten und den PC absetzen



Telefon- und Internetkosten
Telefon – und Internetkosten können bei entsprechender Begründung, z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder, wenn erfahrungsgemäß solche Aufwendungen anfallen, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ohne weiteren Einzelnachweis können Sie 20 % des Rechnungsbetrags der Rechnung, maximal aber 20 € pro Monat, ansetzen.


PC als Arbeitsmittel
Der PC gehört zu den typischen, steuerlich absetzbaren Arbeitsmitteln. Aufwendungen für den privaten PC erkennt das Finanzamt allerdings nicht völlig uneingeschränkt an. Mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers und guten Argumenten für eine teilweise berufliche Nutzung sind hier durchaus Steuerermäßigungen rauszuholen.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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