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Artikel-Schlagworte: „USt“



Umsatzsteuerfalle Organschaft

(openPr) Der BFH hat sich erneut mit den Voraussetzungen der organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung befasst. Der BFH präzisiert seine Rechtsprechung aus dem letzten Jahr, in der er dem Tatbestandsmerkmal der organisatorischen Eingliederung mehr Gewicht beigemessen hat. Er äußert sich zudem zum Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Eingliederung.
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Landwirtschaftliche Betriebe – Abgrenzung zum Gewerbe bei Absatz von Zukaufswaren

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 18. Januar 2010 zur Umqualifizierung zum Gewerbebetrieb Stellung genommen.
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Pflicht zur elektronischen Ãœbermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz wurde geregelt, dass Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG (Einkommensteuergesetz) ermitteln auch ihre Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen künftig elektronisch übermitteln müssen. Die Regelung gilt seit 1.1.2009 und ist erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, anzuwenden. Erfolgt die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, ist die Einnahmenüberschussrechnung ebenfalls elektronisch zu übermitteln.
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Elektronische Ãœbermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

Gemäß Â§ 5b Einkommensteuergesetz haben Steuerpflichtige den Inhalt der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem amtlichen vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Diese Norm beruht auf dem Steuerbürokratieabbaugesetzes. § 5b Einkommensteuergesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Somit ist erstmals eine Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung in 2011 auf elektronischem Wege zu übermitteln.
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BFH IX R 93/07 Keine Übermaßbesteuerung

Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften
Hat der Steuerpflichtige neben außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 2 EStG auch steuerfreie Einnahmen i.S. von § 32b Abs. 1 EStG bezogen, so sind diese in der Weise in die Berechnung nach § 34 Abs. 1 EStG einzubeziehen, dass sie in voller Höhe dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269).
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BFH VII R 42/07 Abgrenzung von Monitoren – Tarifierung von in Computer einzusteckenden Karten

Einreihung eines Graustufenmonitors
1. Dass ein Monitor nicht nur Bilder wiedergeben kann, die von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine stammen, sondern auch aus anderen Quellen stammende Bilder, verleiht ihm keine „eigene Funktion“ (andere Funktion als Datenverarbeitung) i.S. der Anm. 5 E zu Kap. 84 KN (Änderung der Rechtsprechung).
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BFH VII R 43/08 Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des Organträgers

Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des Organträgers

1. Bezahlt in einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Organgesellschaft kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen die Steuerschuld des Organträgers, so ist die Zahlung nach § 134 InsO anfechtbar, wenn die Steuerforderung gegenüber dem Organträger nicht werthaltig (uneinbringlich) war.
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Rechtswidrigkeit der Pauschalbesteuerung

(OpenPr) Der Frankfurter Steueranwalt Dr. iur. Brender hält die vom Bundesfinanzhof soeben entschiedene Frage der Rechtswidrigkeit der Pauschalbesteuerung gerade in den aktuell noch anhängigen Fällen der LGT-Gruppe, Liechtenstein, von praktisch höchster Bedeutung:
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Umsatzsteueränderungen ab 01. Januar 2010

(openPR) – Stuttgart, 01. Dezember 2009 – Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden einige Änderungen des Umsatzsteuergesetzes beschlossen, die am 01.01.2010 in Kraft treten werden. Diese Änderungen betreffen überwiegend Umsätze, die zwischen Unternehmern ausgeführt werden („B2B-Umsätze“). Für Umsätze an Privatpersonen gelten weitestgehend die bisherigen Regelungen.
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küffner maunz langer zugmaier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

kmlz ist eine auf nationales, europäisches und internationales Umsatzsteuer- und Zollrecht hochspezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft.
Der Name kmlz – küffner maunz langer zugmaier – steht für die Initialen der Gründer der Gesellschaft: Prof. Dr. Thomas Küffner, Dr. Stefan Maunz, Ronny Langer und Dr. Oliver Zugmaier.
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