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Rechtswidrigkeit der Pauschalbesteuerung



(OpenPr) Der Frankfurter Steueranwalt Dr. iur. Brender hält die vom Bundesfinanzhof soeben entschiedene Frage der Rechtswidrigkeit der Pauschalbesteuerung gerade in den aktuell noch anhängigen Fällen der LGT-Gruppe, Liechtenstein, von praktisch höchster Bedeutung:


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„Die Anwendung der Pauschalbesteuerung kann im Hinblick auf die für Steuerhinterziehung geltende zehnjährige Verjährung im Einzelfall zur Existenzvernichtung führen, weil die extrem hohe Pauschalversteuerung nebst Zinsen zu wirtschaftlich erdrückenden Steuerlasten führt. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes rettet daher dem einen oder anderen Steuerhinterzieher wirtschaftlich das Leben.“

Diese Aussage bezieht sich auf die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Pauschalbesteuerung sogenannter schwarzer Fonds. Nach Auffassung des Gerichtes gilt: Bis 2003 unterlagen Erträge aus ausländischen Fonds, die im Inland keine Vertriebszulassung und keinen steuerlichen Vertreter hatten, einer Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 des Auslandsinvestmentgesetzes.

Nachdem der BFH die Pauschalbesteuerung erst kürzlich für Fonds aus EU-Mitgliedstaaten für offenkundig gemeinschaftsrechtswidrig erklärt hatte (Urteil vom 18. November 2008 VIII R 24/07), hat er diese Wertung nun mit Urteil vom 25. August 2009 I R 88, 89/07 auf die Besteuerung von Erträgen aus Fonds aus Drittstaaten, die weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, übertragen.


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Auch insoweit liegt eine unverhältnismäßige Beschränkung der Freiheit des Kapitalverkehrs vor, die EU-vertraglich auch für den Verkehr mit Drittstaaten verbürgt ist. Die Pauschalbesteuerung darf deswegen nicht erfolgen (Pressemitteilung 100/2009 vom 4. November 2009).

Fachanwalt Dr. Brender stellt fest: „Die Entscheidung ist richtig und zu begrüßen. Die Pauschalbesteuerung verstösst nicht nur gegen Gemeinschaftsrecht. Sie ist auch verfassungsrechtlich zweifelhaft, weil sie über eine Besteuerung tatsächlich erzielter Erträge hinaus auch tief in die Substanz des Vermögens eingreifen kann, ohne dass es hierfür eine Rechtfertigung gibt“.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Dr. iur. Markus Brender
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Brender & Hülsmeier
– Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte


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