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Artikel-Schlagworte: „Kraftfahrzeug“



BFH Urteil VI R 18/07 Vorteilsbewertung bei Jahreswagen – Angebotspreis – Listenpreis

Die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen zu bewerten.

EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 7. März 2007 3 K 386/04 (EFG 2007, 1866)
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Abwrackprämie soll auch für Wohnmobile und SUV gelten

Düsseldorf (ots) – Die geplante Abwrackprämie von 2500 Euro für Altautos gilt auch für Wohnmobile und Geländewagen, so genannnte Sports Utility Vehicles oder SUVs. Ausgenommen sind dagegen Motorräder und alle Nutzfahrzeuge, auch Kleintransporter. Das geht aus dem Entwurf der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen“ des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt.
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Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Anwendung der Urteile des BFH vom 4. April 2008 – VI R 85/04 – und – VI R 68/05 –

Die Rechtsgrundsätze der Urteile des BFH vom 4. April 2008 – VI R 85/04 – und – VI R 68/05 – werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht geteilt. Das BFH-Urteil – VI R 85/04 – ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Das BFH-Urteil – VI R 68/05 – ist im Ergebnis im Wege einer Billigkeitsregelung anzuwenden
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Urteile zur GEZ

Verschiedene Urteile im Rundfunkgebührengesetz

Quelle: www.mdr.de

In den vergangenen Jahren haben deutsche Gerichte wichtige Urteile zur Rundfunkfinanzierung gesprochen und dabei die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren festgestellt. Außerdem präzisierten sie für den Gebührenzahler wichtige Regelungen. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung wichtiger Urteile. Diesen Beitrag weiterlesen »

Sind Führerscheinkosten absetzbar ?

Die Aufwendungen für den Erwerb eines Führerscheins sind in der Regel steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung.
Das Abzugsverbot gilt auch dann, wenn das Kraftfahrzeug nicht nur aus privaten Gründen angeschafft wurde, sondern auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird oder die Beruftätigkeit die Benutzung eines PKW erfordert

Die Kosten für den Führerschein können allerdings dann abzugsfähige Werbungskosten sein, wenn der Arbeitgeber verlangt, das man einen Führerschein machen muss, da eine Fahrlizenz die Voraussetzung für die Arbeitstätigkeit ist und man vielleicht Nachteile um beruflichen Fortkommen befürchten muss, so zum Beispiel bei erstmaligem Antritt einer Stelle als Kraftfahrer.
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