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Abwrackprämie soll auch für Wohnmobile und SUV gelten



Düsseldorf (ots) – Die geplante Abwrackprämie von 2500 Euro für Altautos gilt auch für Wohnmobile und Geländewagen, so genannnte Sports Utility Vehicles oder SUVs. Ausgenommen sind dagegen Motorräder und alle Nutzfahrzeuge, auch Kleintransporter. Das geht aus dem Entwurf der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen“ des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt.



Als Pkw gelten danach „Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern“ einschließlich der Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobile) und M1G (Geländewagen). Diese Fahrzeuge dürfen höchstens acht Sitze plus Fahrersitz haben. Also wird es die Möglichkeit geben auch für diese Fahrzeuge den Antrag Abwrackprämie stellen zu können.

Die Richtlinie soll am 27. Januar vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Abwrackprämie ist Teil des zweiten Konjunkturpakets der Bundesregierung.



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