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Urteile zur GEZ



Verschiedene Urteile im Rundfunkgebührengesetz

Quelle: www.mdr.de

In den vergangenen Jahren haben deutsche Gerichte wichtige Urteile zur Rundfunkfinanzierung gesprochen und dabei die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren festgestellt. Außerdem präzisierten sie für den Gebührenzahler wichtige Regelungen. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung wichtiger Urteile.

Finanzierung
Die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung ist die Gebührenfinanzierung.
(BVerfGE 87, 181/199; 90,60/90)

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Rundfunkgebühren ist rechtmäßig, ebenso der Anteil von zwei Prozent der Gebühren zur Finanzierung der Landesmedienanstalten.
(BVerfG, Urteil vom 09.12.1998 – 6 C 13/97)

Festsetzung der Rundfunkgebühren
Die Rundfunkfreiheit erfordert nicht die Gebührenfestsetzung durch die Rundfunkanstalten selbst. Eine Festsetzung der Rundfunkgebühr durch Staatsvertrag der Länder und anschließende Umsetzung in Landesrecht ist mit dem Grundgesetz vereinbar (1. Leitsatz).
(BVerfGE 90,60)

Rundfunkgebührenpflicht
Die Rundfunkgebühr ist nicht Gegenleistung für eine Inanspruchnahme von Rundfunksendungen, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk.
(BVerfGE 31,314/329)

Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines Empfangsgerätes begründet wird. Die Leistungspflicht besteht daher auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Empfänger.
(BVerfGE 87,181/201)

Rundfunkgebührenpflicht, Empfang kommerzieller Sender
Die Rundfunkgebührenpflicht entsteht auch für Rundfunkgeräte, die ausschließlich für den Empfang kommerzieller Sender bereitgehalten werden.
(Hess. VGH, Beschluss vom 09.09.1997 – 5 Zu 2089/97 (ZUM-RD 198, 94), OVG Berlin, Urteil vom 31.07.1990 – OVG 8 B 43.90 (ZUM 1991, 212))

Begriff Rundfunkteilnehmer
Ein Rundfunkgerät wird von demjenigen zum Empfang bereitgehalten, der das maßgebliche Nutzungs- und Bestimmungsrecht über das Empfangsgerät tatsächlich ausübt. Ohne Bedeutung ist, wer Eigentümer des Rundfunkgerätes ist.
(BayVGH, Urteil vom 30.06.1981 – 8 B 80 A. 1575 (BayVBl. 1982,52))

Bereithalten zum Empfang
Entscheidend ist, dass das Rundfunkgerät betriebsbereit ist und jederzeit eingeschaltet werden könnte.
(BayVGH, Urteil vom 17.12.1996 – 7 B 94.706)

Der Tatbestand des Bereithaltens entfällt erst dann, wenn das Rundfunkgerät technisch so verändert worden ist, dass ein Rundfunkempfang hierdurch gänzlich unmöglich gemacht wird.
(BVerwGE 79, 90/92)

Mehrfachgebühr – kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Zweitgerätefreiheit erfasst nur Geräte, die von natürlichen Personen im ausschließlich privaten Bereich bereitgehalten werden. Dagegen sind Geräte in Räumen oder Kraftfahrzeugen mit nur teilweiser geschäftlicher Nutzung voll gebührenpflichtig. Hierin liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
(BayVerfGHE n F. 31,158)

Die Gebührenpflicht für gewerblich genutzte Zweitgeräte ist auch dann nicht willkürlich, wenn ein geschäftlich genutztes KFZ, in dem das Zweitgerät (Autoradio) angebracht ist, auch privat verwendet wird.
(BVerwG, Beschluss vom 06.02.1996 – 6 B 72/95 (NJW 1996,1163))

Nichteheliche Lebensgemeinschaft:
Zweitgeräte, die innerhalb nichtehelicher Lebensgemeinschaften bereitgehalten werden, sind – auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind – nicht gebührenfrei. Insoweit gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz keine Gleichbehandlung von Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Ehegatten.
(VG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.1997 – 4 K 4105/96; (NJW 1998,2693))

Beginn der Verjährung des Rundfunkgebührenanspruchs
Die Verjährung des Rundfunkgebührenanspruchs beginnt in entsprechender Anwendung der §§ 198, 201 BGB unabhängig von der Kenntnisnahme der Rundfunkanstalt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
(BayVGH, Urteil vom 03.07.1996 – 7 B 94.706 (NVwZ-RR 1997,230); VGH Hessen, Urteil vom 27.05.1993 – 5 UE 2259/91 (AfP 1994,252))

Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung
Dem Gebührenschuldner, der seiner Anmeldepflicht nach § 3 RGebStV nicht genügt hat, ist die Einrede der Verjährung wegen unzulässiger Rechtsausübung verwehrt.
(BayVGH, Urteil vom 03.07.1996 – 7 B 94.708 (NVwZ-RR 1997,230); VGH Hessen, Urteil vom 27.05.1993 – 5 UE 2259/91 (AfP 1994,252))

Beweiswert eines Anmeldeformulars
Die Unterschrift auf dem Anmeldeformular eines Beauftragten stellt die schriftliche Erklärung dar, der Rundfunkteilnehmer habe die entsprechenden Rundfunkgeräte bereitgehalten. An dieser Erklärung muss sich der Rundfunkteilnehmer festhalten lassen.
(G Kassel, Urteil vom 30.05.1996 – 1 E 25/91 (1))

Nichtzahlung als Ordnungswidrigkeit
Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 Rundfungebührenstaatsvertrag, wonach eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält und die fällige Rundfunkgebühr länger als 6 Monate nicht entrichtet, ist rechtmäßig.
(BayOLG, Beschluss vom 26.10.1994 – 3 ObOWi 73/94 (NJW 1995,2862))

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