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Artikel-Schlagworte: „Geschenke“



Die Schenkungssteuer

Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
Unbeschränkt steuerpflichtig sind unter anderem natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeachtlich ihrer Staatsangehörigkeit. Die Steuerpflicht tritt unter anderem ein bei Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden.
In der Regel sendet das Finanzamt den Beteiligten einen amtlichen Erklärungsvordruck zu. Zwischen dem Erbfall und der Zusendung des Erklärungsformulars vergeht in der Regel einige Zeit. Diesen Beitrag weiterlesen »

Schenkungssteuer berechnen

Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Steuersätzen erhoben:
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Erbschaftssteuer

Was ist die Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögenserwerb von Todes wegen. In Deutschland ist sie eine so genannte Erbanfallsteuer, das heißt, sie besteuert die Bereicherung, die beim einzelnen Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigten) aufgrund des Erbfalls anfällt. Zum Vergleich: In manchen Ländern ist die Erbschaftsteuer als so genannte Nachlasssteuer ausgestaltet, das heißt, sie besteuert den gesamten Nachlass ohne Berücksichtigung der möglichen Aufteilung auf einzelne Erwerber. Diesen Beitrag weiterlesen »

Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen

Stuttgart, 23. Juni 2008 – Seit 2007 haben Unternehmen bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenken die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer von 30 % zu leisten. Dies hat zur Folge, dass der Empfänger der Zuwendungen diese nicht mehr versteuern muss. Im Vorgriff auf ein derzeit in Abstimmung befindliches bundesweites Verwaltungsschreiben hat die Oberfinanzdirektion Rheinland zu einzelnen Fragen Stellung genommen. Eine kleine Auswahl hiervon haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:
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Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen

Stuttgart, 11. Dezember 2007 – Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2007 erstmals eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen, die es Unternehmern ermöglicht, die Einkommensteuer auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (gilt nicht für Geldzuwendungen), aber auch an Nichtarbeitnehmer (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde etc.) pauschal mit abgeltender Wirkung mit einem Steuersatz von 30 % zu erheben. Neben der pauschalen Lohnsteuer fällt auch pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Unbeachtlich ist, ob die Geschenke beim Zuwendenden als Betriebsausgaben abziehbar sind. Bisher mussten Zuwendungen dieser Art stets vom Empfänger versteuert werden.
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