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Artikel-Schlagworte: „Fristen“



Bürger in Nordrhein-Westfalen werden offenbar künftig länger auf ihren Steuerbescheid warten müssen

NRZ: Stellenabbau beim Finanzamt: Steuerbescheide kommen später
Essen (ots) – Viele Bürger in Nordrhein-Westfalen werden offenbar künftig länger auf ihren Steuerbescheid warten müssen. Das berichtet die Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung in ihrer Ausgabe von Samstag. Die Finanzbehörden müssen im neuen Jahr mit landesweit 931 Stellen weniger auskommen.
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Erbschaft- und Schenkungsteuerreform

Kabinettsbeschluss zur Erbschaft- und Schenkungsteuerreform – Bund der Steuerzahler begrüßt Nachbesserungen
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Erbschaft- und Schenkungsteuer begrüßt der Bund der Steuerzahler die Nachbesserungen im Gesetzentwurf. So trägt die Konkretisierung des neuen Abzugsbetrages beim betrieblichen Vermögen dazu bei, dass Unternehmen bei Einhaltung der Verschonungsregeln bis zu einem Verkehrswert von 1 Million Euro steuerfrei übergeben werden können. So wird jetzt sichergestellt, dass Kleinbetriebe nach neuem Recht nicht schlechter gestellt werden, als bisher.
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Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein

Wer seine Steuererklärung für 2006 noch nicht abgegeben hat, muss sich beeilen, denn am 31. Mai endet die gesetzliche Frist. Die Steuerexperten von Buhl Data raten daher, das lange Wochenende zu nutzen, um die Steuer zu erledigen. Optimale Unterstützung dabei bietet der vielfache Testsieger WISO Sparbuch.
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Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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