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Artikel-Schlagworte: „Fristen“



Stichtag Steuererklärung abgeben

(openpr) Der letzte Stichtag für die Steuerklärung 2008 rückt näher. Da der 31. Mai in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag fällt und der 1. Juni (Pfingstmontag) ebenfalls arbeitsfrei ist, haben Steuerpflichtige noch bis zum 2. Juni Zeit für ihre Steuererklärung. Das Ausfüllen der Formulare lohnt dieses Jahr besonders, denn zahlreiche Neuerungen ermöglichen hohe Erstattungen vom Finanzamt. Der Finanzratgeber www.banktip.de empfiehlt: Wer das Ganze schnell und einfach hinter sich bringen will, greift zu einer Steuer-Software. Banktip-Experten haben fünf gängige Programme einem Alltagstest unterzogen und stellen die Ergebnisse vor. Weil viele Steuerzahler in Zeiten der Wirtschaft- und Finanzkrise jeden Cent zweimal umdrehen müssen, hat sich banktip.de in diesem Jahr auf preiswerte Programme konzentriert.
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Bearbeitungsdauer der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid

(openpr) Immerhin 57 Tage dauert die Bearbeitung einer per Post vom Empfänger zugestellten Steuererklärung. Wer hingegen seine Unterlagen elektronisch via ELSTER übermittelt, spart nicht nur Papier- und Portokosten, sondern auch Zeit: Hier benötigt das Finanzamt nur 38 Tage, bis der Steuerzahler mit einem Bescheid rechnen kann.
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Frau von der Steuer absetzen ?

Am 31. Mai 2009 endet die Frist zum Einreichen der Einkommensteuererklärung des vergangenen Jahres. Fristverlängerungen sind jedoch noch bis zum 30. September möglich. Dies sorgt in der Ratgeber-Community finanzfrage.net für allerhand Fragen und veranlasst zu regen Diskussionen.
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Einspruch gegen die Steuererklärung

Berlin, 24.03.2009 – Bald ist es wieder soweit: Am 31. Mai 2009 müssen Millionen Bundesbürger ihre Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr abgeben. Für manche der geltend gemachten Positionen steht allerdings nicht eindeutig fest, wie sie sich letztendlich steuerlich auswirken. Es sind Musterverfahren beim Bundesfinanzhof oder beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die noch nicht entschieden sind.
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Verluste für die Abgeltungsteuer

Frankfurt am Main (ots) – Die Turbulenzen an den Finanzmärkten haben sich massiv auf die internationalen Wertpapierbörsen ausgewirkt. Angesichts der negativen Entwicklungen der Aktienkurse fragen sich viele Anleger: Verkaufen oder halten? „Wer plant, seine Aktien, Fonds oder Zertifikate zu verkaufen, sollte Verluste wenn möglich innerhalb der Spekulationsfrist realisieren“, rät Dr. Thorsten Reitmeyer, Konzernleiter des Commerzbank Private Banking. Denn mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ändert sich nicht nur die Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland grundlegend. Auch beim Umgang mit Verlusten treten gänzlich neue Regelungen in Kraft. Ein Aspekt dabei: Spekulationsverluste durch den Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren dürfen ins nächste Jahr übertragen und dann mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. So steht dem schmerzlichen Verlust zumindest ein Steuervorteil als Trostpflaster gegenüber.
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Die Abgeltungsteuer von A bis Z

Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spricht man im Allgemeinen von der „Abgeltungsteuer“. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinseinkünfte: Was sich durch das neue Verfahren der Besteuerung von Kapitalerträgen für Deutschlands Sparer und Privatanleger ändert, erfahren Sie hier zu den wichtigsten Anlagen.
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Steuerhinterziehung Selbstanzeige

München (ots) –

– Steuerrechtskanzlei Streck Mack Schwedhelm rät zu schneller
strafbefreiender Selbstanzeige
– Verbleibende Frist von etwa vier Wochen
– Einhaltung bestimmter Bedingungen als Voraussetzung der
Gültigkeit
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Umsatzsteuervoranmeldung

Die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung

Seit dem Januar 2006 darf das Umsatzsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch auf dem elektronischen Weg ( Elster ) dem Finanzamt übermittelt werden. Das wurde so im Steueränderungsgesetz von geändert. Für Unternehmen die keinen Computer besitzen, um dieses auch in der Praxis so umzusetzen kann das Finanzamt auf Antrag Ausnahmen zulassen, das zählt auch zum Beispiel dann, wenn kein Internetanschluss vorhanden ist.
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Die Steuererklärung

Die Steuererklärung

Wer als Arbeitnehmer keine Steuererklärung macht, verschenkt oft Geld. Denn eine Steuererklärung bietet die Chance, die gezahlten Steuern oder zumindest einen Teil davon zurück zu bekommen.
Große Chancen auf Rückzahlung hat unter anderem, wer nachträglich Belastungen geltend machen kann, zum Beispiel Fahrtkosten. Eine Steuererklärung macht man als Arbeitnehmer in der Regel für das abgelaufene Kalenderjahr. In manchen Fällen kann man auch für weiter zurückliegende Jahre eine Steuererklärung machen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Die Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer

Wer die Fristen nicht einhält zahlt

In Deutschland unterliegen auch Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist der Einkommensteuer. Obwohl umgangssprachlich von einer Spekulationssteuer gesprochen wird, ist dieser Begriff falsch. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern die privaten „Spekulationsgewinne“ rechnen als Einkunftsart zu den „sonstigen Einkünften“ nach § 22 Nr. 2 und § 23 EStG. Diesen Beitrag weiterlesen »

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