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Artikel-Schlagworte: „Einkommensteuererklärung“



Verwirrung um die Pendlerpauschale

Ab 01. 01. 2007 wurden die Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte drastisch gekürzt. Erst ab dem 21. Distanzkilometer sind 30 Cent pro Arbeitstag vom Einkommen abzugsfähig. Damit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die über 20 Kilometer vom Arbeitsort weg wohnen, bis zu 1.380 € weniger Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen.
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Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein

Wer seine Steuererklärung für 2006 noch nicht abgegeben hat, muss sich beeilen, denn am 31. Mai endet die gesetzliche Frist. Die Steuerexperten von Buhl Data raten daher, das lange Wochenende zu nutzen, um die Steuer zu erledigen. Optimale Unterstützung dabei bietet der vielfache Testsieger WISO Sparbuch.
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Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

Die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ist wahrlich eine Wissenschaft für sich: Um den abzugsfähigen Vorsorgehöchstbetrag korrekt zu berechnen, muss nicht nur das aktuelle Abzugsvolumen des Jahres 2006, sondern auch das Abzugsvolumen nach altem Recht des Jahres 2004 ermittelt werden. Beide Beträge sind dann im Rahmen der Günstigerprüfung gegenüberzustellen. Diese Günstigerprüfung ist nun noch komplizierter geworden, weil Beiträge zu einer „Rürup“-Rentenversicherung rückwirkend ab 2006 bereits ab dem ersten Euro steuermindernd berücksichtigt werden.
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Steuerformular "Anlage EÜR" Einkommensteuererklärung

Freiberufler, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen für das Jahr 2005 erstmals das neue Steuerformular „Anlage EÃœR“ ausfüllen und ihrer Einkommensteuererklärung beilegen.
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Steueränderungsgesetz 2003

Zur Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2003 durch den Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss: Heute hat der Deutsche Bundestag das Steueränderungsgesetz beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist auch eine erhebliche Vereinfachung des Steuerverfahrens für Arbeitnehmer und die Beseitigung eines steuerlichen Missbrauchs der Regelung des Paragrafen 3 b EStG, nach der steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden können.
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