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Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen



Die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ist wahrlich eine Wissenschaft für sich: Um den abzugsfähigen Vorsorgehöchstbetrag korrekt zu berechnen, muss nicht nur das aktuelle Abzugsvolumen des Jahres 2006, sondern auch das Abzugsvolumen nach altem Recht des Jahres 2004 ermittelt werden. Beide Beträge sind dann im Rahmen der Günstigerprüfung gegenüberzustellen. Diese Günstigerprüfung ist nun noch komplizierter geworden, weil Beiträge zu einer „Rürup“-Rentenversicherung rückwirkend ab 2006 bereits ab dem ersten Euro steuermindernd berücksichtigt werden.

Zur einfachen Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen haben die Experten von Steuerrat24 einen Berechnungsbogen entwickelt, der jahresbezogen alle erforderlichen Angaben abfragt, die Rechenschritte nachvollziehbar aufzeigt, die Günstigerprüfung ermöglicht und so die Berechnung sehr erleichtert.

Aber es geht noch komfortabler: Steuerrat24 stellt den Berechnungsbogen nun als Excel-Berechnungsprogramm zur Verfügung. Wie in den Vordruck sind auch hier die Beiträge einzugeben – und das Programm berechnet alles Weitere automatisch. Außerdem kann damit ganz einfach das höchstmögliche steuerwirksame Beitragsvolumen für einen „Rürup“-Vertrag berechnet werden. Dies ist interessant für alle, die einen „Rürup“-Vertrag gegen Einmalbeitrag abschließen und wissen wollen, wie hoch der Einzahlungsbetrag sein kann, damit er sich steuermindernd auswirkt.

Ãœbrigens: Das Excel-Berechnungsprogramm gibt es sowohl für das Jahr 2006 als auch für das Jahr 2007.

Das Rechenmodul haben die Experten von „Mein-Finanzbrief.de“ auf der Basis des Berechnungsbogens von Steuerrat24 programmiert. Bei www.Mein-Finanzbrief.de gibt es den weithin bekannten und geschätzten Finanzplan in Excel. Dies ist ein nützliches Programm, das hilft, besser mit seinem Geld auszukommen. Ein Besuch auf dieser Website ist empfehlenswert.

Der Berechnungsbogen und das Excel-Berechnungsprogramm können heruntergeladen werden bei Steuerrat24 in der Rubrik „Vorsorge“.

Dies ist eine aktuelle Mitteilung des Online-Steuerratgebers Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de. Hier finden Sie eine Fülle von werthaltigen Informationen zu Steuerfragen und zum Steuern sparen.



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