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Archiv für Oktober 2007

Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen – Verstöße gelten nicht länger als Kavaliersdelikt

Zum bevorstehenden Jahreswechsel läuft erstmals die Frist ab, innerhalb der Unternehmen ihre Jahresabschlüsse an den elektronischen Bundesanzeiger übersenden müssen – in diesem Fall für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2005 begonnen haben. Um zusätzliche Kosten oder sogar Bußgelder zu vermeiden, sind Unternehmen und Berater deshalb nun gefordert.
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Künstlersozialabgabe – Unternehmen müssen Beiträge für freischaffende Dienstleister zahlen

Nimmt ein Unternehmen Dienstleistungen eines selbständigen Grafikers oder Publizisten beispielsweise für die Erstellung von Broschüren oder Webseiten in Anspruch, muss es 5,1 Prozent des Honorars als Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Bisher wurden Verstöße gegen diese Pflicht selten geahndet, aber nun mobilisiert die Deutsche Rentenversicherung ihre Betriebsprüfer für dieses Thema. Für bis zu fünf Jahre können nicht entrichtete Beiträge nachgefordert werden.
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Wer sich sinnvoll absichern will, kann auch zusätzlich auf Wohneigentum bauen

Eine Immobilie ist ein guter Baustein für die zusätzliche Altersvorsorge. Vor allem, wenn sie vor Beginn des Rentenalters vollständig bezahlt ist. Wer nach dem Berufsleben in den eigenen vier Wänden leben kann, ohne sich Sorgen um die Miete machen zu müssen, fühlt sich sicher und wohl. Trotz der eingesparten Miete bedeutet eigener Wohnraum jedoch nicht die völlige Kostenfreiheit. Betriebskosten sowie Instandhaltung sind dann selbst zu bezahlen. An gewisse Rücklagen dafür sollte man schon bei der Finanzierung denken. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen.
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Verwirrung um die Pendlerpauschale

Ab 01. 01. 2007 wurden die Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte drastisch gekürzt. Erst ab dem 21. Distanzkilometer sind 30 Cent pro Arbeitstag vom Einkommen abzugsfähig. Damit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die über 20 Kilometer vom Arbeitsort weg wohnen, bis zu 1.380 € weniger Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen.
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