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Künstlersozialabgabe – Unternehmen müssen Beiträge für freischaffende Dienstleister zahlen



Nimmt ein Unternehmen Dienstleistungen eines selbständigen Grafikers oder Publizisten beispielsweise für die Erstellung von Broschüren oder Webseiten in Anspruch, muss es 5,1 Prozent des Honorars als Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Bisher wurden Verstöße gegen diese Pflicht selten geahndet, aber nun mobilisiert die Deutsche Rentenversicherung ihre Betriebsprüfer für dieses Thema. Für bis zu fünf Jahre können nicht entrichtete Beiträge nachgefordert werden.

Damit Steuerberater vorbereitet sind oder ihre Mandanten sogar vorab informieren können, bietet DATEV Fachliteratur zu diesem Thema an.

Zurzeit versendet die Versicherungsanstalt an rund 70.000 und dann sukzessive an alle rund 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland Fragebögen, mit denen Zahlungen an entsprechend „künstlerisch“ tätige Selbständige festgestellt werden sollen.

Um säumige Zahler zu erwischen, spannt die Künstlersozialkasse auch ihr Kontrollnetz enger: Während bisher lediglich zehn Prüfer bundesweit im Einsatz waren, werden künftig 3.000 Betriebsprüfer kontrollieren, ob Unternehmen der Beitragspflicht zur Künstlersozialabgabe unterliegen und nachkommen.

In dem Buch „Die Abgabepflicht von Unternehmen zur Künstlersozialkasse“ aus der DATEV-Reihe Kompaktwissen Lohn wird praxisnah beschrieben, welche Auswirkungen die am 15. Juni 2007 in Kraft getretene Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes hat. Es wird erläutert, wer von der Abgabepflicht betroffen ist, welche Zahlungen ihr unterliegen und mit welcher Intensität die Prüfer der Rentenversicherung zukünftig vorgehen werden. Die Broschüre, die in Kooperation mit der Künstlersozialkasse entstand, soll helfen, Nach- oder Bußgeldzahlungen für Mandanten zu vermeiden. Letztere werden im Rahmen der Reform auf bis zu 50.000 Euro angehoben.

Für die Sensibilisierung der Mandanten für dieses Thema wurde die Mandanten-Info „Die Künstlersozialabgabe“ erstellt, die Steuerberater weitergeben können. In der Broschüre wird kurz und allgemein verständlich alles Wesentliche zur Künstlersozialabgabepflicht zusammengefasst.



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