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Elterngeld bevorzugt Oberschicht



„Das Elterngeld ist mit dem Sozialstaatsgebot nicht vereinbar.“ Das sagt Dr. Johannes Resch, Sozialexperte und Sprecher des Arbeitskreises Familienpolitik der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Deshalb unterstützt die ÖDP mehrere Klagen gegen das Elterngeldgesetz, um eine verfassungsrechtliche Klärung herbeizuführen.


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Resch beruft sich in seiner Aussage auf ein aktuelles Gutachten des Regensburger Rechtsprofessors Dr. Thorsten Kingreen. Dieser ist der Meinung, dass das Elterngeld weder mit dem Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 des Grundgesetzes, noch mit dem Schutz der Familie nach Art. 6 vereinbar sei. Dazu ÖDP-Politiker Resch: „Das Elterngeld ist als Einkommensersatz konzipiert. Dieser Ersatz ist z. B. gerechtfertigt beim Krankengeld oder Arbeitslosengeld I, weil beides durch einkommensabhängige Beiträge finanziert wird. Das Elterngeld ist aber eine steuerfinanzierte Sozialleistung und kommt trotzdem bevorzugt einer Oberschicht zugute und ist deshalb nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.“

Aufgrund der „Einkommensbezogenheit“ des Elterngeldes würden besser verdienende Eltern und Eltern mit erstem Kind bevorzugt und weniger verdienende Eltern sowie Mehr-Kind-Familien benachteiligt. „Die besser verdienenden und einflussreicheren Eltern der Oberschicht werden bewusst gegen die Elternmehrheit ausgespielt. Kinderreiche Eltern werden sogar gezielt diskriminiert, obwohl sie unser Sozialsystem stabilisieren,“ empört sich Dr. Resch.

Er führt aus, dass schon im 5. Familienbericht (1994), den die Bundesregierung im Auftrag des Bundestages von unabhängigen Wissenschaftlern erstellen lassen musste, die „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ beklagt wurde, und die Deutschland zu einer familienfeindlichen Gesellschaft mache. Der ÖDP-Politiker erläutert: „Der `Familienlastenausgleich` beträgt nur etwa ein Viertel von dem, was über gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung den Familien entzogen wird. Statt der immer wieder behaupteten staatlichen „Familienförderung“, gebe es eine massive staatliche „Familienschädigung.“ Resch wirft der Bundesregierung vor, um eine geschlossene politische Gegnerschaft der Eltern zu verhindern, habe sich die Bundesregierung auf das Prinzip „Teile und herrsche!“ besonnen, was beispielhaft im Elterngeldgesetz zum Ausdruck komme.

Link zur Meldung: http://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen?mid=8910

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