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Elterngeldgesetz ist verfassungswidrig – Resch: Kinderarmut verstärkt



Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) unterstützt in verschiedenen Bundesländern mehrere Klagen gegen Bescheide nach dem Elterngeldgesetz mit dem Ziel einer verfassungsrechtlichen Klärung.

Nach Auffassung der ÖDP wird die Verfassungswidrigkeit besonders deutlich beim Vergleich von Mehr-Kinder-Familien mit Eltern, die ihr erstes Kind bekommen. Dazu Dr. Johannes Resch, Sprecher des Arbeitskreises Familienpolitik in der ÖDP: „Während Mütter oder Väter, die vor der Geburt wegen der Betreuung bereits vorhandener Kinder nicht erwerbstätig waren, mit dem Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat abgespeist werden, erhalten Eltern beim ersten Kind in der Regel höheres Elterngeld, bis zu 1800 Euro pro Monat. Der Grund ist, dass das Elterngeld als „Lohnersatzleistung“ betrachtet wird.“

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Resch kritisiert, dass mit der Konstruktion als „Lohnersatzleistung“ die Erziehungsleistung für bereits vorhandene Kinder geringer bewertet werde als eine Erwerbstätigkeit. Da es dafür keinen rechtfertigenden Grund gebe, liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3, Abs. 1 des Grundgesetzes vor.

ÖDP-Politiker Resch führt aus: „Der Lohnersatzcharakter beim Arbeitslosengeld oder Krankengeld kann nicht als Vorbild dienen. Er ist im Gegensatz zum Elterngeld gerechtfertigt, da beides durch Beiträge gegenfinanziert wird, die ebenfalls mit dem Lohn steigen. Das Elterngeld ist dagegen steuerfinanziert. Für eine steuerfinanzierte Begünstigung Besserverdienender gibt es aber weder soziale noch andere Gründe.“

Damit verstoße das Elterngeldgesetz auch gegen Art. 6 des Grundgesetzes, das die Familie unter „den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ stellt. Das Schutzgebot solle die Bedingungen für die Erziehung von Kindern sichern. Wenn der staatliche Schutz mit steigender Kinderzahl sinke, widerspreche das diesem Schutzgebot, erläutert Resch.

„Abgesehen von der verfassungsrechtlichen Würdigung ist auch festzustellen, dass das Elterngeldgesetz gegenüber dem zuvor geltenden Erziehungsgeld die Kinderarmut wesentlich verstärkt hat. Denn: Ausgerechnet ärmere Familien, wie Studentenpaare und Mehr-Kinder-Familien, erhalten nur halb so viel Elterngeld wie früher Erziehungsgeld, da der Bezugszeitraum halbiert wurde. Ausschließlich Besserverdienende und besonders Erst-Kind-Familien profitieren vom Elterngeldgesetz,“ so Resch abschließend.



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