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Einjährige Spekulationsfrist gilt für Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden



Letzte Chance bei Verlusten aus Altaktien – Die alte einjährige Spekulationsfrist gilt nur noch für Wertpapiere, die Sie vor dem 1.1.2009 angeschafft haben.



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Wenn Sie solche Aktien in Ihrem Depot haben, können Sie diese Papiere nach Ablauf der einjährigen Haltedauer trotz der Abgeltungssteuer noch steuerfrei veräußern. Ist der Kurs allerdings gesunken, sollten Sie ernsthaft über einen Verkauf nachdenken, um den Verlust innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung realisieren zu können – sonst gehen Sie auch steuerlich leer aus!


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