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Steuererklärung – diverse Steueränderungen


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Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.

In der Öffentlichkeit bekannt sind weitestgehend die Abgeltungssteuer sowie die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.

Weniger bekannt sind neue Abschreibungsregeln für Selbstständige oder der Energiepass für Gebäude. Zudem stehen weitere einschneidende Entscheidungen an, allen voran die Neuregelung der Erbschaftssteuer. Auf welche Veränderungen müssen sich Bundesbürger einstellen?
Höhere Förderung der privaten Altersvorsorge
Die staatliche Unterstützung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente wird 2008 weiter verstärkt. Vorsorgesparer erhalten höhere Geldprämien und stärkere steuerliche Entlastungen.

Riester-Rente
Die Grundzulage für Riester-Verträge erhöht sich von 114 auf 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage steigt von 138 auf 185 Euro je kindergeldberechtigtem Nachwuchs. Für ab 2008 geborene Kinder soll der Zuschuss gar auf 300 Euro angehoben werden. Zusätzlich gewährt der Staat einen Sonderausgabenabzug für geleistete Beiträge. Im Jahr 2008 steigt der abzugsfähige Höchstsatz bis auf 2.100 Euro im Jahr. Ãœbersteigt der Steuervorteil die staatlichen Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut.

Rürup-Rente
Beiträge zu so genannten Basis-Versicherungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Der Steueranteil steigt von 64 Prozent der Einzahlungen im Jahr 2007 auf 66 Prozent im Jahr 2008. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.200 Euro Beitragszahlungen beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete das Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent an.

Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2008 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.544 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Renten- und Arbeitslosenversicherung: In den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung auf 5.300 Euro im Monat. In den neuen Bundesländern wird sie dagegen erstmals sinken, und zwar um 50 Euro auf 4.500 Euro monatlich.

Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von bislang 42.750 um 450 Euro auf 43.200 Euro Jahresverdienst. Dies entspricht einem regelmäßigen Monatseinkommen von 3.600 Euro. Dieser Wert gilt bundeseinheitlich. Neben der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie bestimmt, ab welchem Verdienst ein Pflichtversicherter in die PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG wechseln darf. Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2008 um 450 Euro auf bundesweit 48.150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Arbeitsentgelt von 4.012,50 Euro.

Niedriger Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent des Bruttolohns. Die Beitragszahlungen werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet. Die Entscheidung bedeutet zum Beispiel für einen Durchschnittsverdiener mit 30.000 Euro Jahresgehalt eine Einkommensverbesserung von 135 Euro pro Jahr. Bei 60.000 Euro Jahresverdienst steigt die Entlastung auf 270 Euro in den alten Bundesländern und 243 in den neuen Bundesländern.

Bafög-Erhöhung ab 2008
Ab 1. Oktober 2008 erhalten Schüler und Studenten zehn Prozent mehr Ausbildungsförderung. Studenten, die nicht mehr bei den Eltern leben, können dadurch künftig monatlich bis zu 643 Euro einschließlich Wohngeld an Bafög-Mitteln erhalten, Schüler etwas weniger. Zugleich wurden die Elternfreibeträge um acht Prozent erhöht. Der Bundestag beschloss außerdem eine bessere Unterstützung für studentische Eltern. Sie erhalten künftig einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von bis zu 113 Euro zusätzlich zum Bafög-Bedarfssatz. Außerdem sollen Studienaufenthalte im Ausland künftig in die Bafög-Förderung einbezogen werden. Die Parlamentarier beschlossen, zugleich die Obergrenze für studentische Nebenjobs auf 400 Euro zu erhöhen.

Abgeltungssteuer ab 2009
Die beschlossene Abgeltungssteuer ist zwar bereits in aller Munde, sie tritt aber zum großen Teil erst zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) sowie Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds, Zertifika-ten) einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer besteuert. Die Regelung greift für alle Zinsanlagen und für neue Wertpapierkäufe ab 2009. Für davor angeschaffte Wertpapiere (Aktien, Fondsanteile) gelten zunächst noch die bisherigen Steuerregeln. Bei Zertifikaten greifen Ausnahmen: Sie gelten schon dann als Neufall, wenn Anleger sie nach dem 14. März 2007 erworben haben und nach dem 30. Juni 2009 wieder veräußern.

Die Geldinstitute behalten die fällige Abgeltungssteuer ein und überweisen sie direkt ans Finanzamt. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Die erst 2004 eingeführte Jahresbescheinigung der Bank über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne entfällt, damit vereinfacht sich auch die Steuererklärung.

Positiv: Anleger, die bislang für ihre Kapitalerträge mit einem Steuersatz von über 25 Prozent vom Finanzamt veranlagt wurden, profitieren von der Neuregelung. Sparer mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent werden aber nicht schlechter gestellt. Sie können künftig die Differenz zwischen tatsächlichem Steuersatz und den abgeführten Kapitalsteuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückfordern.



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