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Archiv für die Kategorie „Solidaritätszuschlag“



Steueränderungen der neuen Bundesregierung

(openPR) – Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht kurz vor der Unterzeichnung und es zeichnen sich damit auch bereits die ersten Auswirkungen auf die Besteuerung von Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen ab. Die Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH hat den endgültigen Entwurf des Koalitionsvertrags bereits kurz nach der Veröffentlichung analysiert und die wichtigsten Vorhaben der neuen Bundesregierung im Bereich des Steuerrechts zusammengestellt.
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Solidaritätszuschlag Berechnungsformel

Ich suche eine Berechnungsformel für den Solidaritätszuschlag, der jeden Monat auf meiner Gehaltsabrechnung steht.
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GmbH – Ausschüttungen noch im Jahr 2008 durchführen

(openPR) – Stuttgart, 02. Dezember 2008 – Bereits zum 01.01.2008 wurde der Steuersatz für Kapitalgesellschaften auf 15 % gesenkt. Es hat sich aber auch hinsichtlich der Besteuerung von Gewinnausschüttungen (Dividenden) bei den Kapitalgesellschaften einiges geändert.
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Was ist der Solidaritätszuschlag ?

Was ist der Solidaritätszuschlag ?

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, der eingeführt wurde, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren.
Aufkommen an Solidaritätszuschlag Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird geregelt durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG). Der Solidaritätszuschlag ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu (Bundessteuer). Diesen Beitrag weiterlesen »

Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen

Stuttgart, 11. Dezember 2007 – Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2007 erstmals eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen, die es Unternehmern ermöglicht, die Einkommensteuer auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (gilt nicht für Geldzuwendungen), aber auch an Nichtarbeitnehmer (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde etc.) pauschal mit abgeltender Wirkung mit einem Steuersatz von 30 % zu erheben. Neben der pauschalen Lohnsteuer fällt auch pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Unbeachtlich ist, ob die Geschenke beim Zuwendenden als Betriebsausgaben abziehbar sind. Bisher mussten Zuwendungen dieser Art stets vom Empfänger versteuert werden.
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Steuererklärung – diverse Steueränderungen

Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Der Soli muss weg – sofort

Der Bund der Steuerzahler bekräftigt seine Forderung nach der sofortigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Nach Art. 106 des Grundgesetzes kann der Bund einen Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe einführen. In den 90er Jahren mag die „Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands“ als Zweck berechtigt gewesen sein. Doch nicht mehr im Jahr 2007. Der Soli soll als Ergänzungsabgabe so genannte Bedarfsspitzen des Bundes ausgleichen. Daraus folgt, dass der Soli nur befristet erhoben werden darf.
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