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Steueränderungen der neuen Bundesregierung



(openPR) – Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht kurz vor der Unterzeichnung und es zeichnen sich damit auch bereits die ersten Auswirkungen auf die Besteuerung von Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen ab. Die Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH hat den endgültigen Entwurf des Koalitionsvertrags bereits kurz nach der Veröffentlichung analysiert und die wichtigsten Vorhaben der neuen Bundesregierung im Bereich des Steuerrechts zusammengestellt.


Viele der Ausführungen im Koalitionsvertrag lassen nach Einschätzung der Steuerexperten von SH+C auf durchdachte und systemkonforme Neuregelungen hoffen. „Anzuerkennen ist insbesondere das Bemühen darum, dass bürokratisch kaum noch anwendbare Vorschriften abgeschafft oder vereinfacht werden sollen“, sagt Steuerberater und Rechtsbeistand Gerhard Wagner.

Nachstehend hat die Steuerkanzlei SH+C die wichtigsten Änderungen im Bereich der Steuergesetze zusammengestellt:

1. Änderungen bei der Besteuerung von Privatpersonen
РZum 1. Januar 2010 wird das Kindergeld jeweils um 20 Euro pro Monat und der Kinderfreibetrag auf 7.008 Euro per anno erh̦ht.
– Zum 1. Januar 2011 soll ein neuer Einkommensteuer-Stufentarif an die Stelle des bisherigen progessiven Einkommensteuer-Tarifs treten. Dabei soll der sogenannte „Mittelstandsbauch“ abgebaut werden, damit insbesondere Arbeitnehmer bei Lohnerhöhungen infolge der Steuerprogression nicht plötzlich weniger Nettoeinkommen als vor der Erhöhung beziehen.

2. Änderungen bei der Besteuerung von Unternehmen
Zum 1. Januar 2010 werden folgende Neuregelungen für Unternehmen verabschiedet werden, die im Rahmen eines „Wachstumsprogramms“ erfasst werden:
– Bei den Verlustabzugsbeschränkungen beim Ãœbergang von Unternehmen („Mantelkauf“) soll es deutliche Erleichterungen gegenüber den bisherigen Regelungen geben. So soll die zeitliche Beschränkung zur Verlustnutzung bei Unternehmenssanierungen aufgehoben und die Verlustnutzung bei konzerninternen Umstrukturierungen wieder zugelassen werden. Weiterhin sollen Verluste künftig generell in Höhe der vorhandenen stillen Reserven beim Ãœbergang von Unternehmen genutzt werden dürfen.
– Bei den Zinsabzugsbeschränkungen („Zinsschranke“) für Kapitalgesellschaften soll es Erleichterungen geben. So wird die Freigrenze für die Anwendung der Zinsschranke dauerhaft auf drei Millionen Euro erhöht. Ferner kann das EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren vorgetragen werden, um so Konjunkturschwankungen bei Unternehmen auszugleichen. Ferner wird die sogenannte „Escape-Klausel“ für deutsche Konzerne verbessert.
– Die unüberschaubaren Regelungen zur Besteuerung von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen deutscher Unternehmen sollen neugefasst werden. Insbesondere sollen die Regelungen so ausgestaltet werden, dass deutsche Unternehmen weiterhin ohne spätere steuerliche Nachteile ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeit in Deutschland betreiben können.
– Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Immobilienmieten wird von 65 % auf 50 % abgesenkt.
– Bei der Grunderwerbsteuer wird eine Konzernklausel geschaffen, damit Grunderwerbsteuerzahlungen bei konzerninternen Umstrukturierungen künftig ausgeschlossen werden können.
– Die Grenze für sogenannte „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) wird wieder von 150 Euro auf 410 Euro angehoben. Daneben hat der Unternehmer weiterhin das Wahlrecht, ob er die betreffenden Wirtschaftsgüter alternativ im Rahmen der fünfjährigen Poolabschreibung für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 und 1.000 Euro erfassen möchte.
– Zum 1. Januar 2010 wird zudem der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsdienstleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe von 19 % auf 7 % abgesenkt.

3. Geplante Steuervereinfachungen
Folgende Steuervereinfachungen sind unter anderem durch die neue Regierung geplant:
– Die steuerliche Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten soll wieder ermöglicht werden.
– Die steuerliche Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten soll verständlicher geregelt werden.
– Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten soll neu geregelt werden.
– Die Besteuerung von Rentnern soll vereinfacht werden.
РDie steuerliche F̦rderung der privaten Altersvorsorge soll vereinfacht werden.
– Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollen künftig im gesamten Steuerrecht den Ehegatten gleichgestellt werden.
– Die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter soll realitätsnäher ausgestaltet werden.
– Rückwirkend erlassene Steuergesetze soll es künftig nicht mehr geben.
– Die zuletzt ausgelieferte Praxis der erlassenen Nichtanwendungserlasse durch das Bundesfinanzministerium bei für den Fiskus ungünstigen Urteilen soll zurückgeführt werden.
– Die Gebührenpflicht für Anträge auf verbindliche Auskunft soll auf wesentliche und sehr zeitaufwändige Fälle beschränkt werden.
– Die Planungssicherheit für Unternehmen soll durch zeitnähere Betriebsprüfungen erhöht werden.
– Die elektronische Rechnungsstellung soll mit weniger formalen Anforderungen versehen werden.

4. Änderungen im Bereich der Erbschaftsteuer
– Der Erbschaftsteuertarif für Geschwister wird auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt.
– Die erbschaftsteuerfreie Unternehmensnachfolge wird durch eine Anpassung der Haltezeiträume sowie der Lohnsummenregelung insbesondere in Krisenzeiten erleichtert.
– Die Bundesregierung wird darüber hinaus mit den Ländern Gespräche führen, ob die Erbschaftsteuer hinsichtlich der Steuersätze und Freibeträge regionalisiert werden kann. Eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer könnte insbesondere in Bayern positive Auswirkungen entfalten, da die schwarz-gelbe Landesregierung der Erbschaftsteuer sehr skeptisch gegenübersteht und große Teile von CSU und FDP in der Vergangenheit immer wieder für eine Abschaffung der Erbschaftsteuer eingetreten sind.

5. Weitere Vorhaben im Bereich der Unternehmensbesteuerung
Folgende Vorhaben hat die schwarz-gelbe Koalition im Bereich der Unternehmensbesteuerung als Ziele für die laufende Legislaturperiode definiert:
– Die neue Regierung strebt eine rechtsformunabhängige Besteuerung von Unternehmen an. Die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften soll angeglichen werden.
– Die Regelungen zur Verlustverrechnung sollen neu gefasst werden.
– Die grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmenserträgen soll angepasst werden.
– Es soll ein modernes Gruppenbesteuerungssystem eingeführt werden, welches die bisherigen Regelungen für Organschaften ersetzen soll.
– Die Doppelbesteuerung von Unternehmenserträgen auf Ebene der Gesellschaft und des Anteilseigners soll abgeschafft werden.
– Doppelbesteuerungsabkommen sollen wieder nach den Gesichtspunkten der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen abgeschlossen werden. Das zuletzt von der SPD geführte Bundesfinanzministerium verfolgte hier die Verhandlung der „Anrechnungsmethode“ für deutsche Unternehmen in Doppelbesteuerungsabkommen. Von dieser Politik soll Abstand genommen werden und es soll weiterhin die fast immer günstigere „Freistellungsmethode“ für ausländische Erträge möglich sein. Insbesondere für international agierende Unternehmen ist dies ein sehr entscheidender Vorteil, der auch Wettbewerbsgleichheit mit Unternehmen aus anderen Staaten herstellt.
– Es soll geprüft werden, ob Gemeinden künftig einen Teil der auf sie entfallenden Einkommen- und Körperschaftsteuerzahlungen durch die Festlegung eines individuellen Hebesatzes – wie bisher schon bei der Gewerbesteuer – selbst beeinflussen können. So soll ein Wettbewerb zwischen den einzelnen Kommunen gefördert werden.
– Im Bereich der Umsatzsteuer wird erwogen, dass vom bisherigen System der Sollbesteuerung auf das System der Istbesteuerung umgestellt wird. Interessant wäre an einem solchen System, dass Unternehmen damit nicht mehr die auf Forderungen entfallende Umsatzsteuer bis zum Eingang der Zahlung vom Kunden vorfinanzieren müssen.

SH+C-Geschäftsführer und Steuerberater Wagner wertet insbesondere die geplanten Änderungen im Bereich der Erbschaftsteuer als wichtige Erleichterung für mittelständische Unternehmen. „Gerade in der aktuellen Konjunkturkrise hat sich gezeigt, dass die erbschaftsteuerlichen Lohnsummenregelungen an der Realität vorbeigehen“, erläutert Wagner hierzu. Auch einer möglichen Regionalisierung der Erbschaftsteuer steht Wagner vor dem Hintergrund eines größeren Steuerwettbewerbs zwischen den Bundesländern positiv gegenüber.

„Es bleibt abzuwarten, wie die neue Bundesregierung dann die jetzt skizzierten Vorhaben tatsächlich umsetzen wird“, fasst Wagner seine Analyse der steuerrechtlichen Teile des Koalitionsvertrags zusammen. Der Steuerexperte schließt nicht aus, dass wegbrechende Steuereinnahmen oder ein weiterer Anstieg der Bundesschulden die neue Bundesregierung noch zu Steuererhöhungen zwingen wird, die derzeit im Koalitionsvertrag nicht aufgeführt werden. Insgesamt stimmen die meisten steuerlichen Ansätze des Koalitionsvertrags Wagner aber verhalten optimistisch, dass wieder mehr Planungssicherheit im Bereich des Steuerrechts einkehren wird.

SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH
Steuerberatungsgesellschaft



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