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Archiv für die Kategorie „Rente“



Versteuerung der eigenen Rente ist abhängig vom Renteneintritt

Muss auch ich meine Rente versteuern? Diese Frage stellen sich viele Ruheständler. Wann grundsätzlich Steuern fällig werden, erklärt die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“.
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Mehr als die Hälfte vom Staat bei der Riester-Rente

Gerade Menschen mit geringem Einkommen und Familien mit Kindern profitieren besonders von einem Riester-Vertrag. Denn der Staat übernimmt oft mehr als die Hälfte der Beiträge.
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Zum BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Zeitwertkonten

OpenPr – Am 17.06.2009 hat das Bundesministerium für Finanzen nun die endgültige Version des BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung von Zeitwertkonten vorgelegt. Es folgt im Wesentlichen den Inhalten des Entwurfs vom 19.09.2008 und dem Schreiben vom 27.01.2009.
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Bei privater Altersvorsorge auch Inflation und Steuern einkalkulieren

Wer heute mit zusätzlicher Altersvorsorge für den Ruhestand spart, muss neben der in Aussicht gestellten Rendite auch die künftigen Abzüge bedenken. Inflation, Steuern und Sozialabgaben werden nach dem Renteneintritt das Ersparte schmälern und sollten schon beim Sparen einkalkuliert werden, rät die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, die bundesweit an Volkshochulen Kurse zur individuellen Altersvorsorge anbietet.
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Studierende können ab fünf Euro pro Monat von Riester-Zulagen profitieren

Studierende haben in der Regel wenig Geld und viele Ausgaben. Dennoch sollten auch sie sich jetzt schon Gedanken über ihre Finanzen im Ruhestand machen. Die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ rät, spätestens ab Mitte 20 in die private Altersvorsorge einzusteigen und empfiehlt Studierenden die staatlich geförderte Riester-Rente. Denn wer früher anfängt, profitiert vom Zinseszinseffekt und kann auf lange Sicht mit kleineren Sparbeträgen ein weiches Polster fürs Alter anlegen.
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Wieviel Steuern muss ein Rentner zahlen ?

(openpr) Nach dem Jahreswechsel ist es wieder Zeit für die Steuererklärung des zurückliegenden Jahres. Gerade Rentner müssen sich aufgrund des abgewandelten Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2009 auf zahlreiche Änderungen einstellen: Wer z.B. letztes Jahr in Rente gegangen ist, muss jetzt einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 56 Prozent einkalkulieren, auch eine Steuererklärung wird fällig. Zudem wollen Finanzämter säumige Rentner ab diesem Jahr besonders unter die Lupe nehmen: Nachzahlungen, Zinsen und sogar Strafen drohen dem, der – trotz Steuerpflicht – keine Steuererklärung abgegeben hat. steuerberaten.de bietet ab heute mit der Renten-Ampel einen kostenfreien Online-Dienst an, mit dem Senioren feststellen können, ob eine Steuererklärung angefertigt werden muss und wie hoch die Einkommensteuer tatsächlich ausfällt.
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Witwen und die Steuerpflicht

(openpr) Für viele Ehepaare gehört die Steuererklärung im Rentenalter der Vergangenheit an. Grund: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 15.328 Euro, der für Verheiratete gilt. Stirbt jedoch der Partner, kann für den anderen wieder die Steuerpflicht gelten. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Witwer und Witwen gelten steuerlich gesehen als Alleinstehende, so der Lohnsteuerhilfeverein. Für sie wird demzufolge nur noch ein Freibetrag von 7.664 Euro angesetzt. Werden Rentenbezüge und die dann zustehende Witwenrente addiert, liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Das bedeutet: Es müssen Steuern gezahlt werden.
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Bis 31. Dezember 2008 Riester Zulagen sichern

Innerhalb von zwei Jahren müssen Riester-Sparer den Antrag für ihre staatlichen Zulagen stellen, sonst ist der Anspruch auf die Zuschüsse komplett verloren. Deshalb müssen die Zulagen für das Jahr 2006 bis Ende 2008 beim Anbieter beantragt werden. Darauf weist die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, die von der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Partnern getragen wird.
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Syndikussteuerberater kann sich jetzt von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen

Seit Inkrafttreten des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes (8. StBerÄndG) am 12. April 2008 ist es Steuerberatern möglich, den Beruf des Steuerberaters mit dem Beruf eines steuerlich tätigen Angestellten zu kombinieren. Steuerberater, die beispielsweise in der Steuerabteilung eines Unternehmens angestellt sind, können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
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Die richtige Altersvorsorge beim Wechsel von Festanstellung zu Freiberuflichkeit

Auch wer häufiger zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit wechselt, kann zuverlässig für das Alter vorsorgen und durchgängig von staatlichen Förderungen profitieren – mit einer Kombination aus Riester- und Rürup-Rente.
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