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Die richtige Altersvorsorge beim Wechsel von Festanstellung zu Freiberuflichkeit



Auch wer häufiger zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit wechselt, kann zuverlässig für das Alter vorsorgen und durchgängig von staatlichen Förderungen profitieren – mit einer Kombination aus Riester- und Rürup-Rente.

Riester und Rürup-Verträge schließen einander nicht aus. Mit der Rürup-Rente kann jeder fürs Alter sparen, Riestern dürfen grundsätzlich nur rentenversicherte Beschäftigte und Beamte. Beim Wechsel zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit kann sich der Versicherte für eine oder auch für beide Varianten der Altersvorsorge entscheiden.

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Wer mit einem Riester-Vertrag aus der Festanstellung in die Selbstständigkeit wechselt, kann den Vertrag entweder ohne die Förderung weiter besparen oder beitragsfrei ruhend stellen. Bei einer erneuten Festanstellung lässt sich der Riester-Vertrag dann einfach weiterführen. Eine andere Möglichkeit: Ist der Ehepartner Riester-Sparer, kann dieser den Selbstständigen beim Riestern „huckepack nehmen“. Beide bekommen dann die staatliche Förderung von bis zu 154 Euro plus eventuellen Kinderzulagen. Beim häufigen Wechsel zwischen fester und freier Arbeit empfiehlt sich zusätzlich zum Riestern oder als alleinige Alternative die Rürup-Rente. Als flexibles und staatlich gefördertes Sparmodell ist sie besonders für Selbstständige und Freiberufler mit schwankenden Einkünften geeignet, denn der Sparer legt die Beiträge je nach Einkommen selbst fest. Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro und Verheiratete bis zu 40.000 Euro jährlich einzahlen und davon derzeit 66 Prozent steuerlich absetzen. Der Prozentsatz steigt jährlich um zwei Punkte, so dass 2025 die Beiträge voll absetzbar sein werden. Ob auch der Rürup-Vertrag ruhend gestellt werden kann, hängt von der individuellen Gestaltung ab.



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