Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:



Archiv für die Kategorie „Erbschaftssteuer“



Kein Abzug latenter Einkommensteuer bei der Erbschaftsteuer Urteil BFH II R 23/09

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 II R 23/09 entschieden, dass die auf geerbten Forderungen ruhende latente Einkommensteuerlast des Erben bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Frühzeitige Nachfolgeregelung bewahrt kleine und mittel-ständische Firmen vor dem Aus

Viel zu sehr auf die leichte Schulter nehmen Inhaber familiengeführter Unternehmen das Thema Unternehmens-nachfolge. Wie Dieter Philipp, Vorstand der PHINER AG in München, in einem Pressegespräch erklärte, müssen nach Angaben des Instituts für Mittelstandforschung in Bonn (IFM) 8% der verkaufswilligen Unternehmen ihre Betriebe stilllegen oder stehen im Rahmen der Erbfolge vor dem wirtschaftlichen Ende, weil Erbberechtigte auf sofortiger Auszahlung bestehen. Eine frühzeitige Planung wäre für alle Beteiligten vorteilhaft und nützlich.
Diesen Beitrag weiterlesen »

(BFH II R 46/08) Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis

Die Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 gelten nicht, wenn die Verwandtschaft eines Adoptivkindes zum Erblasser bereits vor dem Erbfall durch Aufhebung des Annahmeverhältnisses erloschen ist .
Diesen Beitrag weiterlesen »

(BFH II R 28/08) Disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter

1. Erhöht sich der Wert der GmbH-Beteiligung eines Gesellschafters dadurch, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen in die GmbH einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten, liegt keine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an den anderen Gesellschafter vor (Bestätigung der Rechtsprechung, Abweichung von R 18 Abs. 3 ErbStR) .
Diesen Beitrag weiterlesen »

Steuerwissen für Ihre Steuererklärung 2009 kostenlos als Ebook zum Download – 21 kostenlose Konz Ebooks

Noch sind es 35 Tage bis zur Abgabe der Steuererklärung – KONZ-Steuertipps.de und Steuer-Insel.de
schenken Ihnen 21 eBooks zum Thema Steuererklärung 2009 um Ihnen Ihre Steuererklärung zu vereinfachen.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens (BFH II R 25/08)

Der Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens ist kein sachlicher Grund für einen Erlass gemäß Â§ 227 AO.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten (BFH I R 37/08)

Die Kosten einer Erbauseinandersetzung sind gemäß Â§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Bewertung der im Nachlass befindlichen Grundstücke durch Sachverständige.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Kein Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben nach verwaltungsintern getroffener Feststellung "erbschaftsteuerfrei" (BFH VII R 19/09)

1. Einen Anspruch auf Ãœberlassung von Kopien der von Kreditinstituten gemäß § 33 ErbStG eingereichten Anzeigen haben Erben nicht, wenn das Finanzamt die Akte mit dem Vermerk „steuerfrei“ geschlossen hat, ohne die Erben an dem Verfahren zu beteiligen.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Gutes tun und Erbschaftssteuer sparen

München (ots) – Die Erbschaftssteuer sorgt in Politik und Gesellschaft regelmäßig für Diskussionen. Das Thema wird in den kommenden Jahren noch mehr an Bedeutung gewinnen, da die Zahl der Erbschaften aufgrund des demografischen Wandels steigt.**
Diesen Beitrag weiterlesen »

Verfassungsbeschwerden – Reform der Erbschaftsteuer

Gleich drei Verfassungsbeschwerden (Az.: 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09, 1 BvR 3198/09) liegen derzeit beim Bundesverfassungsgericht (BVG). Die Richter müssen daher das seit 2009 geltende Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts erneut auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen. Für Erben bedeutet das: Sie können gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Links:


.