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Frühzeitige Nachfolgeregelung bewahrt kleine und mittel-ständische Firmen vor dem Aus



Viel zu sehr auf die leichte Schulter nehmen Inhaber familiengeführter Unternehmen das Thema Unternehmens-nachfolge. Wie Dieter Philipp, Vorstand der PHINER AG in München, in einem Pressegespräch erklärte, müssen nach Angaben des Instituts für Mittelstandforschung in Bonn (IFM) 8% der verkaufswilligen Unternehmen ihre Betriebe stilllegen oder stehen im Rahmen der Erbfolge vor dem wirtschaftlichen Ende, weil Erbberechtigte auf sofortiger Auszahlung bestehen. Eine frühzeitige Planung wäre für alle Beteiligten vorteilhaft und nützlich.



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Wer wird Nachfolger?
Planungserleichternd wirkt sich aus, dass die Zahlen bekannt sind: Von den rund 71.000 familiengeführten Unternehmen (nach neuester IFM-Schätzung 2010-2014 sind es 110.000 Familienunternehmen = 22.000 pro Jahr) gehen nach gleicher Quelle 44 % an Familienmitglieder, 21 % in den Verkauf, 17 % an externe Führungskräfte und 10 % an Mitarbeiter.
Wenn knapp die Hälfte der Betriebsübergaben innerhalb der eigenen Familie erfolgt, dann nehmen Themen zum Erbrecht, zur Erbschafts- und Schenkungssteuer – neben Fragen der Unternehmensform und der betriebswirtschaftlichen Optimierung – eine zentrale Rolle ein.

Erbschafts- und Schenkungssteuer als Zeitbombe?
Das Aufkommen an Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Deutschland von 1970 bis 2008 um fast 1.800 % gestiegen, wobei laut Bundesregierung zum Einen die Einnahmen aus Schenkungssteuer pro Jahr relativ stabil bei 400 bis 500 Mio. Euro liegen sollen und die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer zur Zeit nicht mehr als 4,8 Mrd. Euro betragen. Nach Ansicht von Kritikern, die nach Alternativen suchen, ist das relativ viel – im Vergleich zu Nachbarländern wie Österreich, die keine Erbschaftssteuer kennen, viel zu viel.

Je nach Vermögenswert, der vererbt werden soll, nach Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse kann der Satz für Erbschafts- und Schenkungssteuer zwischen 23 % und 50 % liegen. Trotz Erbschaftssteuerreform 2008 werden auch Einzelregelungen immer noch als verfassungswidrig angesehen.
Die PHINER AG in München, so Vorstand Dieter Philipp, sieht sich mit ihrem Expertennetzwerk hierbei als Lotse im Wald, der für die Unternehmensnachfolge den passenden „Pfad“ findet. Zitat des Firmeninhabers Hans-Joachim Otto aus Germering, dessen Kommentar beispielhaft für viele PHINER AG – Kunden steht: „… erst als ich den erstklassigen Service der PHINER AG in Anspuch nehmen konnte, ging der sehr anspruchsvolle Verkaufsprozeß erfolgreich über die Bühne …“. „Verfahrens-Knowhow, Expertenwissen und Augenmaß müssen zusammen kommen“, so Philipp, „damit man Zeitbomben früh genug entschärfen kann. Je früher man damit beginnt, umso besser“.
Nähere Informationen sind erhältlich unter Tel. (089) 45235490 oder per Mail: dieter.phillipp@phiner.eu.

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