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Gutes tun und Erbschaftssteuer sparen



München (ots) – Die Erbschaftssteuer sorgt in Politik und Gesellschaft regelmäßig für Diskussionen. Das Thema wird in den kommenden Jahren noch mehr an Bedeutung gewinnen, da die Zahl der Erbschaften aufgrund des demografischen Wandels steigt.**



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Korrekturen am Erbschaftssteuerrecht, wie zuletzt zum 1. Januar 2010, sind erste Schritte zur Vereinfachung des Systems und zur Entlastung der Erben. Was viele Menschen unabhängig davon nicht wissen: Man kann von der Erbschaftssteuer gänzlich befreit werden. Ãœberträgt man innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall das selbst ererbte Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung, entfällt nach § 29 des Erbschaftssteuergesetzes die Erbschaftssteuer bzw. wird diese zurückerstattet.
Elisabeth Schulz freut sich, mit der gesamten Erbschaft zu helfen
Elisabeth Schulz hatte vor einiger Zeit von dieser Regelung gehört. Als ihr langjähriger Lebensgefährte Anfang des Jahres verstarb, stand für sie fest, mit dem Erbe etwas Gutes tun zu wollen. Sie wollte sich aber nochmals versichern, dass diese Steuerbefreiung weiterhin Gültigkeit hat. Im Gespräch mit Petra Träg, Geschäftsführung SOS-Kinderdorf-Stiftung bekam sie die Bestätigung. „Darüber bin ich natürlich sehr glücklich“, erzählt Elisabeth Schulz. „Schließlich kommt den Kindern und benachteiligten


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Menschen somit die jeweilige Summe ungeschmälert zugute. Das wäre ganz im Sinne meines Lebensgefährten gewesen.“ Sein Vermächtnis wird nun verschiedenen gemeinnützigen Organisationen überlassen. Ein Teil davon geht auch an die SOS-Kinderdorf-Stiftung. Elisabeth Schulz ist schon seit vielen Jahren eng mit SOS-Kinderdorf verbunden. Sie spendete erstmals vor knapp 50 Jahren an den SOS-Kinderdorf e.V., spielte damals sogar mit dem Gedanken, SOS-Kinderdorf-Mutter zu werden. Seit Gründung der SOS-Kinderdorf-Stiftung im Jahr 2003 ist sie Zustifterin. Denn sie weiß, dass das Geld dort nachhaltig Jahr für Jahr Kindern, Jugendlichen, Behinderten und Familien eine bessere Lebensperspektive gibt.

* Name von der Redaktion geändert
**BBE-Branchenreport „Erbschaften“, 2009


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