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Artikel-Schlagworte: „Steuergesetz“



Tipps zur Einkommensteuererklärung 2009/2010

Freiburg (ots) – Das Steuerjahr 2009 ist geprägt durch zahlreiche Rechtsänderungen, wie z.B. das Jahressteuergesetz 2009, das Steuerbürokratieabbaugesetz, die Maßnahmenpakete I und II zur Bewältigung der Finanzkrise und das Gesetz zur Herstellung der „alten“ Entfernungspauschale. Hinzu kommen wichtige Erlasse der Finanzverwaltung zum Wohn-Riester, zum Investitionsabzugsbetrag, zur Abgeltungsteuer und zur Besteuerung von Lebensversicherungsbeiträgen.
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BFH I R 55/08 Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins
Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist nicht gemeinnützig, wenn seine Satzung nicht ausschließt, dass er vornehmlich zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner unternehmerisch tätigen Mitglieder tätig wird.
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Umsatzsteueränderungen ab 01. Januar 2010

(openPR) – Stuttgart, 01. Dezember 2009 – Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden einige Änderungen des Umsatzsteuergesetzes beschlossen, die am 01.01.2010 in Kraft treten werden. Diese Änderungen betreffen überwiegend Umsätze, die zwischen Unternehmern ausgeführt werden („B2B-Umsätze“). Für Umsätze an Privatpersonen gelten weitestgehend die bisherigen Regelungen.
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Bundesregierung lehnt Verlängerung der Optionsfrist in der Erbschaftsteuer ab

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Bürgerentlastungsgesetzes neben Korrekturen der Unternehmens-besteuerung auch eine dringend notwendige Änderung im neuen Erbschaftsteuergesetz angeregt. In der jetzt veröffentlichten Gegenäußerung der Bundesregierung lehnt diese jedoch den Vorschlag unverständlicherweise ab.
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Jahressteuergesetz 2009

(openPR) – Durch das Jahressteuergesetz 2009 entsteht in Sachen GDPdU ein erheblicher Handlungsdruck in vielen Unternehmen, denn das Gesetz sieht empfindliche Strafen für „GDPdU-Verweigerer“ vor. Um die Vorgaben umzusetzen, sind die Unternehmen bislang jedoch auf unterschiedliche Experten angewiesen, die jeweils für die IT-technischen, die rechtlichen oder die betriebswirtschaftlichen Aspekte verantwortlich sind. Die dadurch entstehenden Mehraufwände und Reibungsverluste vermeidet Infoniqa jetzt mit seinem neuen GDPdU-Paket „Pflicht & Kür“ für Anwender unterschiedlicher ERP-Systeme, speziell aber auch für das SAP-Umfeld. Das neue Beratungskonzept umfasst nicht nur die IT, sondern schließt auch die eingehende Betrachtung aller organisatorischen sowie steuerrechtlich und betriebswirtschaftlich relevanten Zusammenhänge mit ein. Umgesetzt wird dieser integrierte und ganzheitliche Ansatz von einem Berater-Team, das aus den Spezialisten der Infoniqa IT Solutions Berlin besteht, ergänzt durch Wirtschaftsprüfer und Fachleute der Audicon, die die rechtlichen beziehungsweise betriebswirtschaftlichen Fragen übernehmen.
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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für Aktiengesellschaften und GmbH`s und anderen Personenvereinigungen.
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Energiesteuer

Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer.

Was wird besteuert?
Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Welche Waren Energieerzeugnisse und damit Steuergegenstände sind, bestimmt das Energiesteuergesetz durch einen Verweis auf die Kombinierte Nomenklatur. Danach sind Energieerzeugnisse insbesondere Benzin, Dieselkraftstoff, leichtes und schweres Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und Kohle sowie bei einer Bestimmung als Kraft- oder Heizstoff auch Biodiesel und Pflanzenöl.
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Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern.

Was wird besteuert?
Die Kaffeesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern.
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Hundesteuer

Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
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Feuerschutzsteuer

Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer, die in verschiedenen Ländern auf die Versicherungsprämien für Feuerversicherungen erhoben wird.
In Deutschland gehört die Feuerschutzsteuer zu den Ländersteuern und wird auf der Grundlage des Feuerschutzsteuergesetzes (Abkürzung: FeuerschStG) erhoben. Der Feuerschutzsteuer unterliegt die Entgegennahme des Versicherungsentgelts aus
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