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Artikel-Schlagworte: „Betriebsrente“



Besteuerung der Altersbezüge

Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 ist die Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005 neu geregelt. Die Systematik ist seither so: Wer im Jahr 2005 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezog, unterliegt mit diesen Renteneinkünften einem steuerpflichtigen Anteil von 50%, d.h. die Hälfte seiner gesetzlichen Renteneinkünfte fließen in die Bemessungsgrundlage der Besteuerung ein.
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Mit der Betriebsrente sparen Unternehmer Geld

Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich auch für Arbeitgeber. Denn auch sie profitieren von gesparten Sozialabgaben, teilt die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ mit, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen.
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Steuererklärung – diverse Steueränderungen

Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Ãœber 1 Mio Rentnern droht eine Steuernachzahlung

Bereits Anfang 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten, doch erst jetzt wirkt es sich richtig aus: Vielen Senioren droht eine Nachzahlung an das Finanzamt, da ihre Renteneinkünfte nach dem neuen Gesetz deutlich stärker besteuert werden als zuvor.
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