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Artikel-Schlagworte: „Bescheid“



Pendlerpauschale Bundesregierung drückt sich vor einer klärenden Entscheidung

Der Bund der Steuerzahler Deutschland kritisiert die Entscheidung der Großen Koalition, keine Korrekturen an der jetzigen Pendlerpauschale vorzunehmen. Bereits mehrere Finanzgerichte und auch das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, haben ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regelung geäußert. Vor diesem Hintergrund ist es ein Armutszeugnis der Bundesregierung, die für 2008 erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, um erst dann zu handeln.
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Kinderfreibetrag und Kindergeld

Für volljährige Kinder in Berufsausbildung erhalten Eltern Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge nur dann, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht höher sind als 7 680 EUR im Jahr. Darauf müssen Sie besonders achten, wenn Ihr Kind als Auszubildender, Beamtenanwärter, Lehramtsanwärter oder Student Einnahmen in beträchtlicher Höhe hat. Wird die Einkommensgrenze auch nur um 1 EUR überschritten, werden alle kindbedingten Vergünstigungen komplett gestrichen. Dies ist bitter, wenn ein paar Euro darüber entscheiden, ob Sie 1 848 Euro Kindergeld bzw. die steuerlichen Freibeträge in Höhe von 5 808 EUR bekommen oder nicht. An dieser Entscheidung hängen weitere Vergünstigungen, so bei Beamten auch die Familienzuschläge.
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Weniger Bürokratie mit Elster & Co.

Mittelstand klagt über Bürokratiekosten / Einheitliche Standards und Normen schaffen Investitionssicherheit / Elektronische Ãœbermittlung von Beschäftigungs- und Steuerdaten senkt Verwaltungskosten / Erhebliche Wissenslücken durch Vielzahl neuer Regelungen / Steuer-Fachschule Dr. Endriss qualifiziert Mitarbeiter im Finanz- und Rechnungswesen.
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