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Artikel-Schlagworte: „außergewöhnliche Belastungen“



Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

Urteil vom 05.05.10 BFH VI R 5/09 – Urteil vom 05.05.10 BFH VI R 29/09
Mit Urteilen vom 5. Mai 2010 VI R 5/09 und VI R 29/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte/Ehegatten modifiziert.
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Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen Belastungen

Urteil vom 15.04.10 BFH VI R 51/09
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. April 2010 VI R 51/09 entschieden, dass Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind.
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Geht während des Hausbaus der Bauträger pleite, kann der Bauherr seinen daraus entstandenen Verlust nicht von der Steuer absetzen

Urteil: Geht während des Hausbaus der Bauträger pleite, kann der Bauherr seinen daraus entstandenen Verlust nicht von der Steuer absetzen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Geht beim Eigenheimbau unerwartet der Bauträger pleite, so kann der Bauherr seine Verluste nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 2 K 1029/09).
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Abzug von Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind ohne Verpflichtung, das zur Altersvorsorge gebildete Vermögen zu verwerten

Mit Urteil vom 11. Februar 2010 VI R 61/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein schwerbehindertes Kind, das seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, ein zur Altersvorsorge gebildetes Vermögen nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwerten muss. Die Eltern können die Unterhaltsaufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommensteuerfestsetzung abziehen.
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Steuererklärung 2009 Stichtag zur Abgabe rückt näher

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Die Einkommensteuererklärungen für 2009 sind grundsätzlich bis zum 31. Mai 2010 abzugeben. Auf schriftlichen oder telefonischen Antrag sind die Finanzämter – jedenfalls bei triftiger Begründung – meist bereit, noch eine kleine Fristverlängerung zu gewähren.
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Steuerlicher Abzug von Trainingskosten als außergewöhnliche Belastung

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Immer mehr Bürger haben arbeitsbedingt Verspannungen und andere Probleme mit ihrem Rücken. Oft nutzen sie die Möglichkeit, diesen z.B. mit einem Rückentraining im Fitnessstudio entgegen zu wirken. Manche Krankenkassen sind sogar bereit, einen Teil dieser Kosten zu erstatten. Unter bestimmten Umständen ist aber auch eine steuerliche Begünstigung möglich.
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Bankbescheinigung (Abgeltungssteuer) für die Steuererklärung

Nach Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 versenden die Geldinstitute Bescheinigungen über die Zinserträge immer häufiger nur noch auf Verlangen der Bankkunden. Die Oberfinanzdirektion Koblenz erläutert im Rahmen einer Pressemitteilung, wer nach Auffassung der OFD eine Jahressteuerbescheinigung für seine Kapitalerträge beantragen sollte.
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Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte – eine heimliche Steuererhöhung ?

(PA) Seit dem 1. Januar 2009 ziehen die Banken 25 % Abgeltungssteuer von den Zinsen und Dividenden, die an uns ausgezahlt werden, ein und führen diese Steuerbeträge an das Finanzamt ab.
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Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben ?

Sofern einzelne Steuerzahler oder Ehepaare keinen Lohn als aktiver Arbeitnehmer oder Pensionär beziehen, hängt die Abgabepflicht von der Höhe des gesamten Einkommens ab.
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BFG VI R 58/07 – Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen: grobes Verschulden des steuerlichen Beraters

Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen; grobes Verschulden des steuerlichen Beraters
1. Einem Steuerberater kann ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Zahnbehandlungskosten zur Last fallen, wenn er es unterlässt, seinen Mandanten nach solchen Aufwendungen zu fragen.
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