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Behinderte stehen mit dem neuen Hartz-IV-Paket enorm schlechter da



Zu den Aussagen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine Zustimmung des Bundesrates zum schwarz-gelben Gesetz zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze sei notwendig, damit es wenigstens zu einer Erhöhung um fünf Euro ab 1. Januar 2011 komme, erklärt Katja Kipping, stellvertretende Parteivorsitzende der LINKEN:
Der Eindruck, das schwarz-gelbe Paket sei besser als nichts, täuscht.

Das Haus von der Leyen verschweigt wohlweislich, dass dieses Gesetzpaket eklatante Verschlechterungen für Hartz-IV-Betroffene enthält. Das Paket bedeutet u.a. 73 Euro weniger für erwachsene Behinderte.

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Verantwortlich dafür ist eine neue Regelbedarfsstufe 3 im SGB, wonach erwachsene Hilfebedürftige, die mit anderen Erwachsenen zusammenleben, nur 80 Prozent des Regelsatzes bekommen – obwohl keine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. Dadurch drohen enorme Verschlechterungen für erwachsene Leistungsberechtigte, die auf Grund ihrer Behinderung bei ihren Eltern leben und die nun nicht als eigenständige Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Infolgedessen bekommen sie nicht den vollen Regelsatzsatz, sondern nur 80 Prozent. Das sind 73 Euro im Monat weniger.



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